Rüdiger Klos: Bundesverfassungsgericht haut Landesregierung zum wiederholten Mal ihre Gesetze um die Ohren!

21.05.2019
Die Grundgesetz-Verletzung der grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs prangerte der AfD-Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion, Rüdiger Klos MdL, in seiner gestrigen Rede zur Novellierung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes aus dem Jahr 2014 an, […]

Die Grundgesetz-Verletzung der grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs prangerte der AfD-Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher seiner Fraktion, Rüdiger Klos MdL, in seiner gestrigen Rede zur Novellierung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes aus dem Jahr 2014 an, das nach einer Änderung im Folgejahr jetzt erneut massiven Anpassungen unterzogen werden muss, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018, Aktz.: 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, gerecht zu werden. Damals hatte das Bundesverfassungsgesetz die einschlägige Vorschrift des Landes Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Landtag von Baden-Württemberg verpflichtet ist, bis zum 30. Juni 2019 entsprechende Änderungen vorzunehmen. Insbesondere kritisierte das Bundesverfassungsgericht Festlegungen zu sogenannten Fixierungen, durch die sich selbst oder andere gefährdende Patienten unter bestimmten Voraussetzungen und als allerletzte Maßnahme fixiert werden dürfen. Da es sich dabei um schwerste einschränkende Maßnahmen von extrem beklemmender Natur für die Betroffenen handelt, hatte das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt, dass eine Fixierung nach Art. 104 Abs. 2 GG nur unter Richtervorbehalt erfolgen darf.

 „Machen Sie Gesetze, die einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten!“

„Es verdient festgehalten zu werden, dass Sie – die schon länger hier in Deutschland Regierenden – bereits zum X-ten Mal vom Bundesverfassungsgericht Ihre Verstöße gegen unser Grundgesetz um die Ohren gehauen bekommen“, so Klos in Richtung der Altparteien. „Die Anzahl der Verstöße ist schon fast nicht mehr zählbar. Da muss dem Bürger schon die Frage erlaubt sein, ob politische Gruppierungen, die so fahrlässig mit dem Grundgesetz umgehen, überhaupt den Willen haben, es einzuhalten. Und das wiederum weckt berechtigte Zweifel, ob Sie überhaupt noch auf dem selben stehen! Bevor Sie es also in Zukunft wagen, die AfD zu kritisieren, machen Sie erst einmal Gesetze, die einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten. Die Arroganz, mit der Sie der AfD begegnen, ist offensichtlich umgekehrt proportional zu ihren Fähigkeiten!“ Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden [1]. Diese Bindung bezieht sich im Regelfall auf den konkret entschiedenen Sachverhalt. Bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm, haben Gesetzeskraft [2] und gelten daher über den Einzelfall hinaus. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. „Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre“, erläutert Rüdiger Klos.

 


[1] vgl. § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz

[2] § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos

Rüdiger Klos (geb. 1960) ist Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und Mitglied im Oberrheinrat sowie im Ständigen Ausschuss. Klos wurde 2016 erstmals in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und vertritt den Wahlkreis 55 (Tuttlingen-Donaueschingen).

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

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Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
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