„Wer die Musik bestellt, der zahlt auch!“
Die Finanzierung der Flüchtlingsversorgung ist hochgradig intransparent – das kritisiert die AfD-Fraktion seit ihrem Einzug in den Landtag. Das Land selbst gibt an, 2016 rund 2,4 Milliarden Euro ausgegeben zu haben (Drucksache 16/2652). Während das Land nach § 6 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kosten für die Erstaufnahme trägt, sind für die Kosten der Vorläufigen Unterbringung nach § 14 die Stadt- und Landkreise zuständig und erhalten derzeit eine in keiner Weise ausreichende Pauschale von 4657 Euro vom Land. In darauffolgenden Anschlussunterbringung werden die Gemeinden, sofern die Flüchtlinge mittellos sind, als Obdachlosenbehörden tätig – und müssen Wohnraum bauen, kaufen oder kommunalen Wohnraum beispielsweise durch Hinauswurf von Mietern verfügbar machen. Soziale Betreuung wird dann weiterhin von den Landratsämtern der Kreise getragen. Die Kosten der Unterbringung in den Gemeinden werden hingegen vom Landratsamt des Kreises getragen, wenn die Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden – oder vom Jobcenter, wenn sie Anspruch auf Hartz IV haben. Es liegt auf der Hand, dass ein solches System mit all seinen Instanzen und Transaktionskosten nur mit massiven Finanzspritzen des Bundes bestehen kann, die die Unzufriedenheit vor Ort beschwichtigen. Genau diesen heimlichen Konsens will Bundesfinanzminister Olaf Scholz nun mit drastischen Einsparungen kündigen. Die Empörung in Land, Gemeinden und Kreisen ist nachvollziehbar.
Vom Willkommensrausch…
„Die Grenzöffnung vom September 2015 widersprach Art. 16 a des Grundgesetzes und war rechtswidrig“, stellt Emil Sänze, Medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, klar. „Die Kommunen und Kreise wurden mit versprochenen Bundesmitteln in einer Höhe bei der Stange gehalten, deren Gesamthöhe bis heute nicht offiziell beziffert wird – und sie haben damals kaum einen Bürgermeister oder Landrat gefunden, der nicht lautstark die sogenannte Willkommenskultur propagierte und sich über böse, das Bild störende ‚Rechtspopulisten‘ verbreiten wollte. Nun zeigt sich, was wir immer gesagt haben: Der Bund sucht die Betreuungskosten für die von Frau Merkel gerufenen Gäste auf die untergeordneten föderalen Ebenen abzuwälzen. Diese können nicht anders, als sich bei den Bürgern mit kommunalen Gebühren und Steuern, wie der Grundsteuer, schadlos zu halten. Wer mit Leuten Geschäfte macht, die sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten, der muss damit rechnen, über den Tisch gezogen zu werden. Nichtsdestotrotz gilt im Interesse aller Bürger die Solidarität unserer Partei ungeschmälert den gebeutelten Kommunen in ihrer Zwangslage“, unterstreicht Sänze.
…zur Ernüchterung – und drohenden Verschuldung der Kommunen.
„Selbst die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung kommt in ihrer jüngsten Umfrage zu dem Schluss, 68 Prozent der Deutschen halten die Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik für nicht handlungsfähig (s. „Pforzheimer Zeitung“ vom 20. März 2019)“, ergänzt sein Heilbronner Fraktionskollege Dr. Rainer Podeswa, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags. „Scholz plant jetzt eine nach Aufenthaltsjahren gestaffelte Pauschale von insgesamt 16.000 Euro je Flüchtling vom Bund an die Länder, die die die ersten fünf Jahre nach der Ankunft abdecken soll. Das ist eine phantastische Unterdeckung. So zahlt das Land NRW, wie wir aus Presseberichten wissen (s. „Süddeutsche Zeitung“ vom 20. März 2019) den Kommunen 10.392 Euro je Flüchtling und Jahr, bei realen jährlichen Kosten pro Person von über 16.000 Euro in den Großstädten. Wir gehen davon aus, dass in Baden-Württemberg ähnliche Relationen aktuell sind – der Kompetenzwirrwarr ist für systematische Intransparenz geradezu gemacht. Die laufende Unterdeckung kann nur zu einer Verschuldung der Kommunen führen. Auch die nur geduldeten abgelehnten Asylbewerber, die unser Staat nicht ausweist, sind ein Thema. Eine verbindliche öffentliche Offenlegung der Kosten für Asylbewerber in Deutschland fehlt bis heute. Wir erfahren lediglich, dass Scholz die Mittel des Bundes für Unterkunft, Verpflegung und Integrationsmaßnahmen von 4,7 auf 1,3 Milliarden jährlich kürzen will. Nur zum Vergleich, von welchen Relationen wir reden: Eine Milliarde Euro ist der Betrag, den der Bund jährlich an Kaffeesteuer einnimmt. Als Bürger sind Sie also herzlich eingeladen, Ihren Kaffeekonsum zu verfünffachen, um Ihrem Finanzminister zu helfen.“