Emil Sänze: „IS-Kämpfer auf deutschen Straßen brauchen wir nicht“

19.02.2019
Baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter weist Forderungen von Präsident Donald Trump zurück, der IS-Kämpfer in US-Gewahrsam nach Europa zurückschicken will Stuttgart. Am 17. Februar forderte US-Präsident Trump die europäischen Verbündeten auf, über 800 […]

Baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter weist Forderungen von Präsident Donald Trump zurück, der IS-Kämpfer in US-Gewahrsam nach Europa zurückschicken will

Stuttgart. Am 17. Februar forderte US-Präsident Trump die europäischen Verbündeten auf, über 800 von den US-Truppen in Syrien gefangene IS-Kämpfer mit europäischen Staatsangehörigkeiten in ihre Herkunftsländer zurückzunehmen. Andernfalls drohte Trump, die Terroristen freizulassen – und for­derte im gleichen Atemzug mehr Verantwortung von den europäischen Partnern bei der Befriedung der einst vom Islamischen Staat beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak. „Während Franzosen und Dänen die Rücknahme ihrer terroristischen Staatsbürger kategorisch ablehnen, tun sich deutsche Po­litiker mit Konsequenzen landesüblich schwer. Sind unsere Nachbarn nun keine Rechtsstaaten mehr? Sie handeln aus vernünftigem Selbsterhaltungstrieb“, betont der AfD-Landtagsabgeordnete Emil Sänze.

Frieden in Syrien in Aussicht

„Natürlich ist es eine gute Nachricht, dass die Herrschaft des Islamischen Staates in Syrien in den letz­ten Zügen liegt. Eine Friedensregelung wird hoffentlich bald folgen: Da werden auch viele Flüchtlinge bei uns wieder Hoffnung schöpfen, in ihre Heimat zurückkehren zu können“, meint dazu der Medien­politischer Sprecher seiner Fraktion. „Dass wir im Gegenzug Leute nach Deutschland zurückholen, die aus freien Stücken bei den IS-Terroristen kämpfen wollten, ist ein Fall für das Irrenhaus. Man entwi­ckelt vor dieser Herausforderung fast Verständnis für einige Maghreb-Staaten, die ihre Kriminellen aus Deutschland nicht mehr zurückhaben wollen – wir Deutschen sind über Nacht in einer ähnlichen Situ­ation. Die Franzosen lehnen die US-Forderung nach Rücknahme der ‚Feinde Frankreichs‘ – so die fran­zösische Justizministerin Beloubet – kategorisch ab. Die Einwände deutscher Politiker sind halbherzig und formalistisch: Außenminister Heiko Maas (SPD) fällt lediglich ein, die Schwierigkeiten, diese Leute in Deutschland vor Gericht zu stellen, zu übertreiben. Das Bundesinnenministerium doziert, man könne deutschen Staatsbürgern das Recht auf Rückkehr nicht verwehren. Überhaupt nährte man Hoffnun­gen, man könne das deutsche Problem des Islamistenexports erledigen, indem Syrien oder der Irak IS-Mitglieder vor Gericht stellen. Jetzt knickt unsere Regierung ein.“

„Wolle mer die Terrorischde roilasse?“ – Symbol eines närrisch gewordenen Landes.

Nach offiziellen Angaben soll es sich noch um etwa 100 deutsche Staatsbürger in Gefangenschaft han­deln, die zurückgeholt werden. Dazu kommen noch etwa 270 Frauen und im Ausland geborene Kinder. Dabei ist von den seit 2013 etwa 1050 in den Krieg des IS ausgereisten deutschen Staatsbürgern laut Bundesinnenministerium schon ein Drittel ungehindert zurückgekehrt, weitere 200 sind im Krieg ge­fallen. „Das Kind ist dank unserer verantwortungslosen Regierung im Brunnen. Soll man auf diese Ge­fährder und erklärten Staatsfeinde, die unsere Regierung unbedingt zurückhaben will, einzeln aufpas­sen? Jetzt gilt es konsequent Schaden zu begrenzen: Nach § 17 Abs. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren ‚durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleich­baren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates‘. Der Islamische Staat hat sich stets selbst als Staat betrachtet, hat sich ein Staatsvolk zusammengeraubt, Steuern eingezogen, aus seiner Sicht Recht gesprochen und militärische Verbände unterhalten. Deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge in Syrien sind ja offiziell nicht gegen die Republik Syrien vorgegangen, sondern gegen den Islamischen Staat. So kann man den Doppelstaatlern im IS-Dienst die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen. Und auch ge­genüber den Anderen ist unser Staat nicht so wehrlos, wie er umständlich glauben macht: § 109h des Strafgesetzbuches stellt das Anwerben für den Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung zugunsten einer fremden Macht mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsentzug unter Strafe. Der Versuch ist strafbar. Wer auch immer hierzulande in einer radikalen Moschee oder im er­weiterten Familienkreis als Werber für den IS junge Leute angesprochen hat, kann bereits vor Gericht gestellt werden“, fasst Sänze zusammen. „Es gibt keinen Grund, dass unser Rechtsstaat sich hier wie­der rituell auf Kosten der Sicherheit der Bürger ein Bein stellt.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

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