Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass am Samstag, 2. Februar 2019, türkische Hochzeitsgäste die Autobahn 8 zwischen der Anschlussstelle Esslingen und der Raststätte Gruibingen blockiert haben. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Hans Peter Stauch: „Verkehrsblockadeaktionen von türkischen und arabischen Hochzeitsgästen häufen sich seit Jahren in Baden-Württemberg. Unbeteiligte Autofahrer geraten hierbei in Lebensgefahr. Sich über eine Hochzeit zu freuen ist nachvollziehbar und Hupkonzerte sind in einem angemessenen Maß akzeptabel. Doch inzwischen entwickeln sich diese Hochzeitskorsos oft zu mit Waffen und Türkeifahnen ausgestatteten Machtdemonstrationen. Wir fordern, dass die Polizei mit voller Härte gegen diese verkehrsbehindernden Machtdemonstrationen vorgeht und die Landesregierung dieses ausufernde Problem angeht.“
Durchgreifen mit voller Härte des Gesetzes
Um die ausartenden Hochzeitszüge genau zu beleuchten, wird der Arbeitskreis Verkehr der AfD-Fraktion einen Antrag*1 einreichen, kündigt der AfD-Landtagabgeordnete an. „Es ist vonnöten, dass dies auch parlamentarisch auf die Tagesordnung kommt. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ist für uns zentral – gegen bewaffnete und den Verkehr behindernde Hochzeitsteilnehmer muss mit der vollen Härte des Gesetzes durchgegriffen werden!“
*1 siehe Anlage „2019-02-11 AfD-Fraktion BW Antrag von Hans Peter Stauch MdL zur Verkehrsbehinderungen und Sicherheitsrisiken durch muslimische Hochzeitsfeiern.pdf“
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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 /
16. Wahlperiode Eingang:
Antrag
der Abg. Hans Peter Stauch u.a. AfD
Eingriffe in den Straßenverkehr und Schüsse durch türkische und arabische Hochzeiten
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
- wie viele Autobahnblockaden die Polizeipräsidien seit 2015 bis aktuell durch türkische oder arabische Hochzeitsgesellschaften oder von Angehörigen dieser Minderheit anlässlich von Sport- oder Wahlergebnissen durch Autokorsos registriert haben;
- wie viele sonstige Tunnel-, Straßen- oder andere Verkehrsblockaden (dazu zählt auch die Verlangsamung des Straßenverkehrs durch Fahren im Schritttempo) durch Autokorsos außerhalb der Autobahnen die Polizeipräsidien seit 2015 bis aktuell durch türkische oder arabische Hochzeitsgesellschaften oder von Angehörigen dieser Minderheit anlässlich von Sport- oder Wahlergebnissen oder aufgrund sonstiger Anlässe registriert haben;
- bei wie vielen der og. Vorkommnisse die Polizei eingegriffen hat;
- bei wie vielen der og. Vorkommnisse es zu Verkehrsunfällen kam;
- bei wie vielen der og. Vorkommnisse es zu Widerstand gegen die Polizei kam;
- in wie vielen Fällen sie hierbei Strafanzeige aufgrund welcher Straftaten oder Ordnungswidrigkeitsanzeige aufgrund welcher Ordnungswidrigkeiten erstattet hat;
- welche Verstöße gegen das Waffengesetz es im Verlauf solcher Ereignisse gab und welche Schußwaffen beschlagnahmt wurden;
- wie viele Verurteilungen welcher Art es aufgrund solcher Vorkommnisse gab;
- in welcher Weise sie die potentielle Zielgruppe gezielt anspricht, um gegen solches „Brauchtum“ vorzugehen;
- ob es schriftlich oder mündlich Anweisung gibt, gegen solche Blockaden nicht einzuschreiten, solange nicht unmittelbar Gefahr im Verzug ist, und ansonsten zuzuwarten, bis die Störer von alleine ihr Tun einstellen;
- ob ihr – und wie viele – Autobahn- oder Straßenblockaden mittels Autokorsos durch deutsche oder sonstige Hochzeitsgesellschaften bekannt geworden sind;
- inwieweit sie mittels Autokorsos verursachte Verkehrsblockaden durch ethnische Minderheiten als kulturelle Bereicherung sieht, welche vielfach als Begleiterscheinung der Massenzuwanderung sowohl inner- als auch außerhalb des Asylsystems begrüßt worden ist;
- inwieweit sie die genannten Aktionen (auch) als Macht- und Überlegenheitsdemonstration der genannten Minderheiten gegenüber der Mehrheitsgesellschaft und ihres Rechtssystems sieht.
11.02.2019
Hans Peter Stauch, Gögel, Dr. Podeswa, Dr. Baum, Räpple
Begründung
Wie die Stuttgarter Nachrichten am 02.02.2019 berichteten, kam es an diesem Tag auf der Autobahn 8 zwischen der Anschlussstelle Esslingen und der Raststätte Gruibingen zu einer Blockade der Fahrspuren durch eine türkische Hochzeit. Es wurden türkische Fahnen geschwenkt und die Warnblinker an den Fahrzeugen eingeschaltet.
Am 15.07.2018 vermeldeten die Stuttgarter Nachrichten die Blockade eines Tunnels in Tübingen durch einen Autokorso ebenfalls einer türkischen Hochzeitsgesellschaft. Ein Teilnehmer schoss mit einer Schreckschusswaffe in die Luft.
Am 13.05.2018 vermeldete der SWR Schüsse mit einer Schreckschusspistole im Verlauf einer türkischen Hochzeit.
Am 08.04.2018 berichtete der SWR von einem „Autokorso in Weil am Rhein“. Die Hochzeitsgäste der türkischen Hochzeit blockierten den Kreisverkehr und zündeten Pyrotechnik.
Am Osterwochenende des Jahres 2018 musste die Polizei in Reutlingen einen ausartenden Hochzeits-Korso von 20 Fahrzeugen anhalten, wovon die Stuttgarter Nachrichten berichteten.
Am 31.03.2018 kam es laut SWR im Kreis Heilbronn zu einem illegalen Autorennen im Rahmen einer Hochzeitsgesellschaft. Auch hier trugen die Fahrzeuge türkische Fahnen und bremsten den Verkehr aus.
Nach Auffassung der Antragsteller handelt es sich hierbei um eindeutig kulturell motivierte Eingriffe in den Straßenverkehr, die nur deswegen an die Öffentlichkeit kamen, weil sie von den Medien aufgriffen wurden. Die Dunkelziffer ist unklar. Das Verhalten der beteiligten Türken oder Araber scheint eine Bedeutung zu haben, die über jene eines gefährlichen „groben Unfugs“ hinausgeht, und möglicherweise der Bevölkerung demonstrativ die Missachtung der deutschen Gesellschaft und ihrer Rechtsordnung durch eine türkisch- bzw. arabisch-islamische Parallelgesellschaft signalisieren will.
Diese Problematik scheint – von den Medien ansonsten unbemerkt oder unberichtet – in ganz Baden-Württemberg flächendeckend vorzukommen und zu größeren Problemen im Straßenverkehr zu führen.