Geplantes Gewerbegebiet „Hau & Holzwiese“ Horb-Ahldorf – erhebliche Umweltauswirkungen

26.08.2018
Bereits am 26.07.2018 stellte MdL Klaus Dürr, zuständig für den WK Freudenstadt als AfD Betreuungsabgeordneter, eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/4551) an die Landesregierung zum geplanten Gewerbegebiet in Horb-Ahldorf. „Die Antwort […]

Bereits am 26.07.2018 stellte MdL Klaus Dürr, zuständig für den WK Freudenstadt als AfD Betreuungsabgeordneter, eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/4551) an die Landesregierung zum geplanten Gewerbegebiet in Horb-Ahldorf.

„Die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau muss für die Stadt Horb wie eine schallende Ohrfeige wahrgenommen werden, war aber für jeden mit einem gesunden Maß an Menschenverstand absehbar“, kommentiert Dürr den Brief des Ministeriums vom 21.08.2018.

Bereits jetzt sei erkennbar, dass das Plangebiet sich innerhalb eines vom Regionalverband Nordschwarzwald festgelegten regionalen Grünzugs befindet, in dem neue Siedlungs- und Gewerbeansätze nicht zulässig sind. Für die beabsichtige Bauleitplanung wäre insofern, je nach endgültiger Lage und Größe des Plangebiets, die Zulassung einer Zielabweichung, über die auf Antrag der Gemeinde die höhere Raumordnungsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, entscheidet, oder eine Regionalplanänderung, für die der Regionalverband Nordschwarzwald zuständig ist, erforderlich.

Die geplante Gewerbefläche liegt im Geltungsbereich des Naturparks "Schwarzwald Mitte/Nord". Im Bereich der geplanten Gewerbefläche sind mehrere gesetzlich geschützte Waldbiotope (Dolinen) kartiert. Die gesamte, größtenteils bewaldete Fläche befindet sich zudem im Wasserschutzgebiet. Sie liegt in der Zone III, unmittelbar neben der Zone II des rechtskräftig festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Egelstalquelle des Zweckverbandes Nordstetter Wasserversorgungsgruppe. Es gelten die Schutzbestimmungen der örtlichen Wasserschutzgebiets-Verordnung.

Der betroffene Wald dient der Sicherung eines ausgeglichenen Wasserangebotes mit guter Wasserbeschaffenheit. Die Erhaltung des Waldes stellt den besten Schutz für das Grundwasser dar und gewährleistet eine qualitativ hochwertige Grundwasserneubildung.

Im Planverfahren müsste die Stadt Horb am Neckar die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Umweltprüfung ermitteln sowie nach § 2a BauGB im Umweltbericht beschreiben und bewerten. Ob sich daraus Einschränkungen für die mit der Planung verfolgten Ziele ergeben, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

OB Rosenberger in Erklärungsnot

„Es ist mir völlig unverständlich, warum der Oberbürgermeister der Stadt Horb so ein in meinen Augen an dieser Stelle völlig fragwürdiges Projekt tatsächlich in Erwägung zieht, welches einerseits offensichtlich aus ökologischen Gründen zum Scheitern verurteilt sein muss und andererseits auch (zu Recht) auf deutlichen Widerstand in der Bevölkerung trifft.“, so Klaus Dürr.
Die Planungen würden einen erheblichen Eingriff (dauerhafte Waldumwandlung von circa 17 Hektar Wald) und Verlust der Waldfunktionen einschließlich der Schutzfunktion für Boden- und Wasser darstellen und erfordern im Rahmen der Bauleitplanung die Erteilung einer Umwandlungserklärung nach § 10 Absatz 1 Landeswaldgesetz (LWaldG), in deren Rahmen die zuständige Forstbehörde zu prüfen hat, ob die
Voraussetzungen für eine Genehmigung der Umwandlung nach § 9 LWaldG vorliegen.
Die Umwandlung nach § 9 LWaldG darf erst dann genehmigt werden, wenn die im genehmigten Bauleitplan dargestellte oder festgesetzte Nutzung tatsächlich verwirklicht werden kann. Inwiefern eine solche Planung forstrechtlich genehmigungsfähig wäre, hängt zunächst u. a. davon ab, ob der Bedarf in diesem Umfang gegeben ist und ob nachweislich keine Alternativen außerhalb des Waldes zur Verfügung stehen. Bei einem entsprechenden Nachweis wäre eine Umwandlungsgenehmigung auch nur dann möglich, sofern durch ein entsprechendes Ausgleichskonzept
der Verlust der Waldfunktionen ausgeglichen werden kann.

Auf die entsprechenden Begründungen des Herrn Oberbürgermeisters, bzw. der Stadt Horb darf die Horber Bürgerschaft gespannt sein! Auch das Ausgleichskonzept für Ersatzaufforstungen dürfte hochinteressant werden“, ergänzt Dürr denn:
Bei einer mittleren Holznutzung von 8,1 Erntefestmetern ohne Rinde je Jahr und Hektar (Staatswald Zeitraum 2003 bis 2012) ergibt sich auf den Hektar Holzboden bezogen eine jährliche Minderungsleistung von circa 11,7 Tonnen CO2. Aufgrund des hier in Rede stehenden großen Waldeingriffs und der unterdurchschnittlichen Waldausstattung der Raumschaft wären im Rahmen eines forstrechtlichen Ausgleichskonzeptes Ersatzaufforstungen entsprechend dem geplanten Eingriff erforderlich.

Bürgerinitiative informiert und zum Gespräch eingeladen

Selbstverständlich wurde die BI Hau & Holzwiese postwendend über die Antworten der Landesregierung informiert, auch verbunden mit einem entsprechenden Gesprächsangebot. Ein Gesprächsangebot gilt selbstverständlich auch für die Horber Stadtverwaltung und Herrn OB Rosenberger.
„Es darf hier nicht um Parteipolitische Interessen gehen, sondern primär um den Schutz unserer Natur und den Erhalt unserer heimischen Naherholungsräume, die für viele Bürger ein wichtiger Quell der Ruhe und Entspannung darstellen. Damit ist dies für mich ein schützenswertes Gut, das nicht einfach für kurzfristige – vermutlich ökonomische – Interessen dauerhaft preisgegeben und vernichtet werden darf.“ Informiert Dürr und fügt hinzu:
„Ich hoffe, dass die BI mein Angebot annimmt, damit wir über die Sache sprechen können und dieses in meinen Augen aus heutiger Sicht mehr als zweifelhafte Projekt gemeinsam hinterfragen.

Wir brauchen Menschen, die sich im Ehrenamt für die Interessen unserer Gesellschaft kraftvoll einsetzen. Die Zeit die sie uns spenden ist aller Ehren wert und kann nicht hoch genug geschätzt werden. Gleichwohl möchte auch ich meinen Anteil leisten um zu unterstützen. Nicht ohne Grund fordert die AfD seit Gründung z. B. Volksentscheide nach Schweizer Vorbild und damit mehr Bürgerbeteiligung als Ergänzung unserer repräsentativen Demokratie. Schließlich bin ich gewählter Abgeordneter für alle Bürger unseres Landes und damit auch verpflichtet im Sinne zukünftiger Generationen zu handeln“.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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