Minister Untersteller weist „Förderkulisse Wolfprävention“ aus – mehr Arbeit und höheres Risiko für die Landwirte

04.06.2018
Als Reaktion auf die 44 Schafe, die in Wildbad von einem einzigen Wolf in einer Nacht gerissen wurden, hat Minister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) ein Wolfsgebiet ausgewiesen. Betroffene Tierhalter […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Als Reaktion auf die 44 Schafe, die in Wildbad von einem einzigen Wolf in einer Nacht gerissen wurden, hat Minister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) ein Wolfsgebiet ausgewiesen. Betroffene Tierhalter bekommen in diesem Gebiet Zuschüsse für Elektrozäune und Herdenschutzhunde. Das betroffene Gebiet im Schwarzwald reicht im Norden bis fast an die Linie Ettlingen – Pforzheim und bis Wolfach und Oberndorf im Süden, vom Rheintal im Westen bis Rottenburg und Herrenberg im Osten und umfasst mit 3700 Quadratkilometern mehr als ein Zehntel der Fläche von Baden-Württemberg – wegen eines einzelnen Wolfes. Darauf verweist der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein, Mitglied im Ausschuss für ländlichen Raum und Verbraucherschutz. „Bereits Anfang 2017 hatte die AfD gefordert, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und verhaltensauffällige Problemwölfe ‚dem Bestand zu entnehmen‘, wie der Abschuß umschrieben wird, um Konflikten mit einer falsch verstandenen Naturschutz-Ideologie aus dem Weg zu gehen“, so Stein. „Wir leben in einer von unseren Vorfahren geschaffenen Kulturlandschaft, in der auch die Weidetiere schützenswerte Tiere sind, die zur Natur gehören und einen ganz wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege leisten.“ Zudem handele es sich beim ausgewiesenen „Wolfsgebiet“ um eine stark frequentierte Urlaubsregion, die mit Familienfreundlichkeit wirbt, jedoch zukünftig die Sicherheit der Besucher nicht mehr gewährleisten kann, wie Udo Stein erläutert. „Dies wird zu einer weiteren Schwächung des ländlichen Raumes führen!“

Landesjagdverband, Landesbauernverbände, Ökobauern folgen AfD-Linie

Der Forderung der AfD schließen sich nun die wichtigsten Verbände der Bauern und Jäger in Baden-Württemberg an, dazu gehören Landesbauernverband, Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband, Landesjagdverband und die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau. Nach Ansicht der Jagd- und Bauernverbände lässt Minister Untersteller die Bauern weiter allein. „Das mit Abstand größte Risiko für die Weidetierhalter ist ihre mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für die Folgen eines durch Wolfsangriffe verursachten Ausbruchs von Weidetierherden.“ Auf die von den Verbänden geforderte Freistellung von der Gefährdungshaftung und Umkehr der Beweislast geht das Ministerium nicht ein[1]. Noch in einer Antwort vom Dezember 2017[2] muß das Ministerium die hohen Risiken für die Landwirte aus der Gefährdungshaftung für Tierhalter nach § 833 BGB einräumen, die auch durch das sogenannte Nutztierhalterprivileg kaum gemildert wird, weil der Tierhalter in der Beweispflicht bleibt, dass er allen Sorgfaltspflichten Genüge getan hat.

 


[1] telefonische Auskunft Eva Mannhardt, persönliche Referentin des baden-württembergischen Umweltministers am 28. Mai 2018

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Josef Walter

Pressesprecher

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