Landtagsabgeordneter Emil Sänze über neuerliche unzulässige Interpretationen, die das Grundgesetz nicht hergibt:
In der Pressemitteilung 136/2018 des Landtags (siehe Anhang) äußert sich Landtagspräsidentin Aras zur vor 70 Jahren in Paris erfolgten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum Festvortrag von Dr. Aleida Assmann. Aras stellt dabei die These auf, die im Grundgesetz niedergelegten universellen Grundwerte seien die Grundlage einer Einwanderungsgesellschaft, in welcher sich alle Kulturen friedlich verstünden. Dieser historisch unwahren, im besten Falle naiven, im schlimmsten Falle aber perfide-missbräuchlichen Auslegung des Grundgesetzes hin auf die in demokratischer Abstimmung nicht mehrheitsfähige These von Deutschland als einem Einwanderungsland tritt Emil Sänze entschieden und mit fundierten Argumenten entgegen. Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz 1949 mit völlig anderer Intention formuliert.
Landtagspräsidentin Aras missbraucht das Grundgesetz zur Konstruktion einer postdeutschen Beliebigkeitsgesellschaft
„Frau Aras erzählt uns, unsere Verfassung sei als historische Antwort auf das Unrecht und die Grausamkeiten des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs entstanden. Diese Auskunft können Sie eigentlich von jedem Neuntklässler erwarten“, bemerkt Emil Sänze, Vizevorsitzender und Pressepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. „Doch es geht weiter – Zitat Frau Aras: ‚Den Menschen, die zu uns kommen, bietet es Anschluss und Orientierung, weil es universelle Grundwerte enthält, die schon in den unterschiedlichsten Kulturen ein friedliches Miteinander ermöglichten.‘ Ja, dann muss man diese Grundsätze exportieren und nicht fremde Bevölkerungen und deren Konflikte herholen! Hier muss man ganz klar sagen: Frau Aras sucht auf deutschem Boden ein humanes Paradies für alle reisewilligen Menschen zu schaffen, dessen Grundlage eine ‚Gedenkkultur‘ von der Schuld der Deutschen sein soll. Dies ist ihre typische, oft geübte aggressive Rhetorik hin auf eine postdeutsche Beliebigkeitsgesellschaft: Deutsche Geschichte und deutsche NS-Schuld dienen Frau Aras lediglich als Steinbruch für ihren Traum-Bau eines postdeutschen Zuwandererparadieses auf deutschem Boden. Denn hier ist schon per definitionem klar, was gemeint ist: Wessen – die deutsche nämlich – negative historische Erfahrung laut Frau Aras‘ eigentümlicher Auslegung des Grundgesetzes die ewigen Menschheitswerte für ein Zusammenleben aller möglichen Kulturen liefern soll, dessen eigene nationale Anliegen und Zielsetzungen haben in Deutschland heute, Frau Aras‘ Paradies für neuerdings alle, dann per definitionem keinen Platz mehr. Denn jetzt wird ja ein Paradies für alle versprochen, indem man die deutsche historische Erfahrung überwinden will und deren Ansprüche auf die Zukunft für erledigt erklärt.“
Die Verewigung und Institutionalisierung der NS-Schuld sollen den Weg für die Gestaltung durch Zuwanderer ebnen
Der Abgeordnete führt weiter aus: „Im Umkehrschluss von Frau Aras‘ Interpretation hätte ja gerade deutscher Selbstbehauptungswille als solcher, der sich nach dem demütigenden Versailler Vertrag in einer verständlichen Trotzreaktion durchsetzt, das Übel sein müssen, das ein friedliches Zusammenleben der Völker Kulturen verhindert habe – und die Ziele der Deutschen in Deutschland seien für immer durch die zwölfjährigen Verbrechen einer NS-Clique korrumpiert. Damit wäre eben der Weg für alle möglichen, beliebigen Kulturen frei, dieses Land anstelle von uns Deutschen zu gestalten: Jeder kommt her und sagt uns nach seiner Fasson, was zu tun sei – und dies angeblich noch durch unser eigenes Grundgesetz legitimiert, das nach der Intention seiner Schöpfer einen deutschen Rechtsstaat auf der Grundlage der Menschenrechte zu schaffen bestimmt war. Danke schön, aber wir Deutsche sind nun in unserem eigenen Land genügend als Meerschweinchen im Labor irgendwelcher wichtigtuerischer Selbstdarsteller und anmaßender Gesellschaftsklempner malträtiert worden. Wer nach Merkels Grenzöffnung 2015 illegal nach Deutschland hereingedrängt hat, wird ja gewiss wegen des schönen Grundgesetzes gekommen sein“, meint Sänze schmunzelnd. „Wir leben also in einem Land, das seinen Selbstbehauptungswillen aufgeben soll – wer immer hier leben will, sei dazu moralisch besser berechtigt als wir.“
Die Dame möge den Text lesen, bevor sie Behauptungen aufstellt
„Frau Aras macht so aus einem Dokument der Deutschen und für uns Deutsche – Frau Aras braucht ja nur endlich einmal die Präambel des Grundgesetzes zu lesen, die sie bis heute ignoriert – ein Dokument, das die postdeutsche Besiedelung unseres Landes regeln soll, nachdem sich die Deutschen – das hiesige Staatsvolk nämlich – mit all ihren historischen Wünschen und Zielen angeblich selber desavouiert und ihren Gestaltungsanspruch verwirkt hätten“, fasst Sänze kritisch zusammen. „Nichts anderes als politische Instrumentalisierung und Streben nach Gestaltungshoheit ist ja inzwischen dieses ewige Bemühen um die sogenannte Gedenkkultur, das einer dritten Generation nach dem Krieg, die für die Verbrechen der Hitlerzeit nun absolut nichts kann, und auch allen künftigen Generationen aufgebürdet werden soll. Ich glaube nicht, dass es die im Grundgesetz verankerten Werte in der deutschen Nation, die einer Diktatur anheimfiel und 12 Jahre lang von ihr gelenkt wurde, nicht schon vor 1949 gegeben haben soll. Und ich glaube auch nicht, dass der deutsche Charakter unseres Landes, dessen Gesellschaft sich demokratisch-mehrheitlich und institutionell als föderaler Nationalstaat und nicht als Siedlungsgebiet beliebiger Kulturen definiert, durch den Text des Grundgesetzes jemals in Frage gestellt wurde. Im Gegenteil: Das Grundgesetz redet ausschließlich vom deutschen Volk. Pluralismus und Demokratie unterschreibt jeder von uns, aber bei den ständigen Attacken dieser Landtagspräsidentin auf den durch unser Grundgesetz selbst definierten deutschen Charakter unserer Republik hört unsere Toleranz für ihre willkürlichen Gesellschaftsklempnereien definitiv auf. Wir Deutsche bleiben Deutsche, und wir von der AfD sagen dies klar. Die Dame soll lesen, worüber sie redet, und die Presse möge einmal anhand des Grundgesetzes überprüfen, was sie eigentlich redet: Dann hören diese ewigen Anmaßungen und übergriffigen Zumutungen auf, die das Amt der Landtagspräsidentin beschädigen und in Verruf bringen. Zivilcourage – das ist doch heute, wenn man Herrschaften wie dieser Landtagspräsidentin endlich sagt, ich bleibe Deutscher und unser Land auch.“
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Anhang: Pressemitteilung 136/2018 des Landtags vom 10. Dezember 2018
Erinnerung an 70 Jahre Menschenrechte – Festvortrag von Dr. Aleida Assmann im Stadtpalais:
Landtagspräsidentin Aras: „Es sind die Menschenrechte, die unsere Gesellschaft als überparteiliche Klammer zusammenhalten“
Stuttgart. „Es sind die Menschenrechte, die unsere Gesellschaft als überparteiliche Klammer zusammenhalten“. Das betont Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) in ihrem Grußwort anlässlich der Abschlussveranstaltung der Stuttgarter Aktion „Vielfalt – 0711 für Menschenrechte“, die an die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genau vor 70 Jahren in Paris erinnert. Festrednerin an diesem Montagabend, 10. Dezember 2018, ist die mit dem Friedenspreis des deutschen Buchhandels ausgezeichnete Literatur- und Kulturwissenschaftlerin Dr. Aleida Assmann, deren Grundgedanken des „kulturellen Gedächtnisses“ Aras in ihrer Rede aufgegriffen hat.
Die deutsche Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte gilt vielen als Errungenschaft. Doch Erinnerungskultur sei auch eine Frage der Vermittlung, so die Landtagspräsidentin. „Was ist, wenn Menschen zu uns kommen, die unser kollektives Erinnern gar nicht teilen“, warf Aras auf. Die Antwort darauf sei in unserem Grund-gesetz zu finden. „Unsere Verfassung entstand als historische Antwort auf das Unrecht und die Grausamkeiten des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs“, betonte die Landtagspräsidentin. Doch es sei zugleich auch Einladung: „Den Menschen, die zu uns kommen, bietet es Anschluss und Orientierung, weil es universelle Grundwerte enthält, die schon in den unterschiedlichsten Kulturen ein friedliches Miteinander ermöglichten“, so Muhterem Aras. Wer sich an den Grundpfeilern der Menschenrechte orientiere, werde in jeder pluralistischen und demokratischen Gesellschaft gut zurechtkommen.
Landtagspräsidentin Aras bezog sich noch einmal auf eine Aussage von Aleida Assmann: „Menschenrechte sind ohne Menschenpflichten nicht zu haben.“ Das fordere von jedem Einzelnen und auch von der Gesellschaft Haltung, Mitmenschlichkeit und Zivilcourage.
Mit Nadia Murad stand am Abend auch die frisch ausgezeichnete Friedensnobelpreisträgerin im Fokus. Murad besuchte im Dezember 2016 den Landtag von Baden-Württemberg und hielt eine berührende Rede im Plenarsaal. „Nadia Murad hat sich nicht brechen lassen, sondern als junge Überlebende die Stimme erhoben, um gegen Gewalt, Menschenhandel und Völkermord zu protestieren“, zeigte sich Landtagspräsidentin Aras beeindruckt. „Ich freue mich sehr darüber, dass ihr Einsatz mit dem Friedensnobelpreis so eine große Würdigung erfahren hat.“