Dr. Christina Baum zum BGH-Urteil zur „Rechtmäßigkeit“ von Kinderehen

14.12.2018
„Kinderehen dürfen in Deutschland weiterhin nicht anerkannt werden, egal wo sie geschlossen wur­den! Sie verstoßen gegen die Menschenwürde und das muss das Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun auch deutlich machen. Ansonsten können wir uns darauf einstellen, dass künftig durch die Heirat im Ausland das Kinderehenverbot einfach umgangen wird. Dagegen muss sich unser Staat […]

„Kinderehen dürfen in Deutschland weiterhin nicht anerkannt werden, egal wo sie geschlossen wur­den! Sie verstoßen gegen die Menschenwürde und das muss das Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun auch deutlich machen. Ansonsten können wir uns darauf einstellen, dass künftig durch die Heirat im Ausland das Kinderehenverbot einfach umgangen wird. Dagegen muss sich unser Staat wehren können, wenn er unsere Werte bewahren will. Die Aushebe­lung deutschen Rechts kann nicht toleriert werden. Wer der AfD hinsichtlich der Islamisierung Panik­mache vorgeworfen hat, wurde wieder einmal eines Besseren belehrt.“

Dr. Christina Baum MdL
Sozialpolitische Sprecherinder Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg

 

Siehe dazu die Meldung der Deutschen Presseagentur von heute, Freitag, 14. Dezember 2018, mit folgendem Wortlaut: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die gesetzliche Regelung über die Unwirksamkeit von Kinderehen, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden, für grundgesetzwidrig. Der XII. Zivilsenat legte daher einen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg nach einem Beschluss vom Freitag dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 6 (Ehe und Familie) (XII ZB 292/16). Hintergrund ist die Entscheidung des OLG vom Mai 2016 über die Aufenthaltsbe­stimmung für eine damals 15-Jährige, die im Alter von 14 Jahren in Syrien mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war. Die Ehe sei wirksam, urteilte das OLG. Daher dürfe das als Vormund bestellte Jugendamt nicht über den Aufenthalt des Mädchens bestimmen.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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