„Kinderehen dürfen in Deutschland weiterhin nicht anerkannt werden, egal wo sie geschlossen wurden! Sie verstoßen gegen die Menschenwürde und das muss das Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun auch deutlich machen. Ansonsten können wir uns darauf einstellen, dass künftig durch die Heirat im Ausland das Kinderehenverbot einfach umgangen wird. Dagegen muss sich unser Staat wehren können, wenn er unsere Werte bewahren will. Die Aushebelung deutschen Rechts kann nicht toleriert werden. Wer der AfD hinsichtlich der Islamisierung Panikmache vorgeworfen hat, wurde wieder einmal eines Besseren belehrt.“
Dr. Christina Baum MdL
Sozialpolitische Sprecherinder Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg
Siehe dazu die Meldung der Deutschen Presseagentur von heute, Freitag, 14. Dezember 2018, mit folgendem Wortlaut: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die gesetzliche Regelung über die Unwirksamkeit von Kinderehen, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden, für grundgesetzwidrig. Der XII. Zivilsenat legte daher einen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg nach einem Beschluss vom Freitag dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 6 (Ehe und Familie) (XII ZB 292/16). Hintergrund ist die Entscheidung des OLG vom Mai 2016 über die Aufenthaltsbestimmung für eine damals 15-Jährige, die im Alter von 14 Jahren in Syrien mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war. Die Ehe sei wirksam, urteilte das OLG. Daher dürfe das als Vormund bestellte Jugendamt nicht über den Aufenthalt des Mädchens bestimmen.“