„Hochbürokratische und sozialistisch anmutende Hürden wie die sogenannte Mietpreisbremse sind keineswegs eine Lösung des Wohnkosten-Dilemmas, sondern insbesondere in ihrer Langzeitwirkung kontraproduktiv. Es ist zu begrüßen, dass diese Wohnungsbaubremse nun gerichtlich für unwirksam erklärt wurde“, freut sich der wohnungsbaupolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Anton Baron.
Mietpreisbremse greift in Recht auf Eigentum ein
Die nun ungültige Mietpreisbremse war unter der grün-roten Vorgängerregierung eingeführt worden und galt zuletzt in 68 Kommunen. Die Maßnahme wird nicht nur als unwirksam angesehen, weil die Mieter das Recht auf Einsichtnahme nicht flächendeckend wahrnehmen. Auch einen anderen, noch schwerwiegenderen Aspekt möchte Anton Baron, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, nicht unerwähnt lassen: „Die Mietpreisbremse greift ebenso in das Recht auf Eigentum ein und lähmt aufgrund der mit ihr einhergehenden Rechtsunsicherheit mittelfristig die Investitionen normaler Bürger in den Wohnungsmarkt. Dieses Instrument ist ein Beispiel von vielen für die überbordende Bürokratie, die maßgeblich für den Wohnraummangel und die gestiegenen Kosten in Baden-Württemberg verantwortlich ist. Deshalb muss solche Bürokratie zur Ankurbelung der Bautätigkeit und Senkung der Kosten nicht ausgebaut, sondern ausgemerzt werden.“