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Udo Stein fordert „Einführung eines Wolfszielbestandes in Baden-Württemberg“

03.12.2018 | Pressemitteilung

Nachdem der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein bereits in der vergangenen Woche im Plenum eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht forderte, weil es sich beim Wolf keineswegs um eine vom Aussterben bedrohte Tierart handelt, initiierte der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion angesichts der aktuellen Wolfsproblematik von der Landesregierung die „Einführung eines Wolfzielbestands in Baden-Württemberg“. Dies wurde von der Landesregierung abgelehnt, weil das Bundesnaturschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Entnahme beziehungsweise den waidgerechten Abschuss von Wölfen zulässt, sofern zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen und der Erhaltungszustand der Wolfspopulation nicht verschlechtert wird.

Allgemeine Verunsicherung der Jägerschaft

Desweiteren wurde von der Landesregierung Bezug auf die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU genommen, dass für die besonders geschützten Arten keine Regulierung des Bestandes zulässig ist. „Durch die gesamtbegrenzenden Regelungen und nicht überwindbaren, bürokratische EU-Hürden ist die allgemeine Verunsicherung bei der Jägerschaft offensichtlich“, erläutert Udo Stein. „Dies wird nicht zuletzt an der Forderung von Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann, Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V., deutlich, der sich ebenfalls für eindeutige Richtlinien für das Wolfsmanagement stark macht.“ Udo Stein verweist darauf, dass eine Vielzahl von EU-Staaten die Bejagung des Wolfes bereits in Eigenregie geregelt haben.

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