Emil Sänze: Langfristige Vereinbarung provoziert „institutionalisierten Kampf gegen Antiziganismus“

03.12.2018
Kritik der AfD an Zuwanderungsanreizen im Staatsvertrag der Landesregierung mit dem Verband deutscher Sinti und Roma e.V. – Landesverband Baden-Württemberg (VDSR-BW) Stuttgart. Am 14. November 2018 wurde ein Staatsvertrag mit […]

Kritik der AfD an Zuwanderungsanreizen im Staatsvertrag der Landesregierung mit dem Verband deutscher Sinti und Roma e.V. – Landesverband Baden-Württemberg (VDSR-BW)

Stuttgart. Am 14. November 2018 wurde ein Staatsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren zwischen der Landesregierung und dem Landesverband Baden-Württemberg der deutschen Sinti und Roma un­terzeichnet, der im Wesentlichen Leistungen im Sinne der moralischen Wiedergutmachung von Min­derheitenverfolgung durch das NS-Regime, sowie Kultur- und Bildungsförderung einschließt. Dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion, Emil Sänze, sind dabei einige Dinge aufgefallen. „Zu­nächst einmal ist diese Volksgruppe ohne Wenn und Aber eine anerkannte nationale Minderheit und seit 600 Jahren bei uns ansässig“, so Sänze. „In der NS-Zeit wurde versucht, sie systematisch auszurot­ten, so dass nach Schätzung des Deutschen historischen Museums aus dem Jahr 2015 in Deutschland und Österreich von 40 000 registrierten Personen etwa 25 000 ermordet wurden und, das besetzte Europa dazugerechnet, eine Zahl zwischen 220 000 und 500 000. Ein solches Unrecht mindestens mo­ralisch wiedergutmachen zu wollen und Vereinbarungen mit einem Verband zu schließen, ist für einen Kulturstaat selbstverständlich und derzeit Länderangelegenheit. Gegen die Pflege der Erinnerung oder die Beseitigung tatsächlicher heutiger Benachteiligung in Bildung oder Beruf richtet sich meine Kritik daher ausdrücklich nicht. Der Staatsvertrag sieht für 2019 Ausgaben von 700 000 Euro und für die fol­genden Jahre von 721 000 Euro vor, überdies ist die Förderung mit einer jährlichen Steigerung von zwei Prozent indexiert.“

Vertrag umfasst allerdings auch Anreize für Zuwanderung vom Balkan

„Die Landesregierung schließt einen Vertrag ausdrücklich mit einem Verband deutscher Sinti und Roma, also deutschen Staatsbürgern. Der Vertrag betrifft entsprechend die Stellung deutscher Staats­bürger. Entsprechende Kontrollklauseln zur Mittelverwendung sind nicht zu beanstanden“, so der AfD-Abgeordnete. „Art. 3 Abs. 3 des Staatsvertrages lautet jedoch: ‚Der VDSR-BW verwendet mindestens zehn Prozent der Fördersumme für die Integration und Teilhabe bleibeberechtigter nichtdeutscher Sinti und Roma in die Gesellschaft und die nationale Minderheit‘. Dies soll nach meiner Kenntnis in einem Mannheimer Kulturzentrum der Volksgruppe geleistet werden, wo auch der VDSR-BW ansässig ist. Ich habe hier grundsätzlich nicht verstanden, weshalb deutsche Staatsbürger verpflichtet werden, deutsche Steuergelder für die Integration ausdrücklich nichtdeutscher Staatsbürger aufzuwenden, die faktisch entweder aus EU-Staaten stammen oder aus sonstigen Staaten des Balkans oder des Osteuro­pas, in denen kein Krieg und keine Unrechtsregime herrschen. Wären diese Menschen Asylsuchende, dann wären sie nach den Asylgesetzen unter Würdigung ihrer tatsächlichen Migrationsgründe und der inneren Lage ihrer Heimatländer zu behandeln. Sind sie aber EU-Bürger, dann ist die Wohlfahrt dieser Menschen die Angelegenheit ihrer Regierungen, die durch EU-Recht zur korrekten Behandlung ihrer Minderheiten verpflichtet sind. Es kann keinen plausiblen Grund geben, eine zusätzliche privilegierte Kategorie nach unspezifischen humanitären Gefühlen zu schaffen und fremden Staaten einen Vorwand einzuräumen, sich unwillkommener Bevölkerungsgruppen zu entledigen. Faktisch wird hier per Gesetz eine Vergrößerung der einheimischen Minderheit durch Ausländer samt deren finanzieller Versorgung beschlossen. Dies wäre übrigens ein klassischer Fall für eine Volksbefragung. Das Ergebnis falscher An­reize an ausländische Sinti und Roma lässt sich seit bald zwei Jahren jeden Morgen in der Stuttgarter Klett-Passage besichtigen – und trägt sicherlich nicht zum Abbau von Ressentiments bei.“

Bekämpfung des Antiziganismus als staatlicher Auftrag schafft einen Bedarf an Vorfällen.

Darüber hinaus benennt der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende einen weiteren schwerwiegen­den Kritikpunkt. „Unter anderem verpflichtet dieser Staatsvertrag das Land zur Erforschung und Be­kämpfung des Antiziganismus“, erläutert Sänze. „Wir dürfen also getrost davon ausgehen, dass dieses Thema in Form von Forschungsprojekten oder Stipendien den einschlägigen Bildungseinrichtungen und üppig unterstützten Vielfalts-Wächterstellen übergeben wird, die die Landesregierung so liebt, und dass deshalb, wie auch immer die gesellschaftliche Realität bis 2033 wirklich aussieht, in den nächsten 15 Jahren ein sehr stabiler bürokratischer Bedarf an Antiziganismus-Funden unter der Mehr­heitsbevölkerung bestehen wird. Dann müssen und werden diese, ähnlich wie in einer Planwirtschaft, auch geliefert werden, um in Tätigkeitsberichten zu erscheinen und ‚gesellschaftlichen Fortschritt‘ zu simulieren – es leben ja Leute davon. Kampagnen- und Denunziationselemente gegen die Mehrheits­gesellschaft sehen wir ja schon in anderen Bereichen unserer Minderheitenpolitik: Eine solche For­schung hätte ich deshalb lieber in einem ergebnisoffenen Prozess unseren unabhängigen Hochschulen im Rahmen ihrer allgemeinen Fachrichtungen überlassen. Ich hoffe nun wider alle realistischen Erwar­tungen, dass kritische Anmerkungen eines gewählten AfD-Abgeordneten zu einer Fehlsteuerung kein erster Denunziationsgegenstand werden. Ein vertraglich institutionalisierter Kampf gegen Antiziganis­mus über die Bestimmungen des Strafrechts hinaus bedeutet in der Umkehr nämlich ein institutiona­lisiertes Misstrauen der Regierung gegen die angeblich moralisch unzulängliche Mehrheitsbevölke­rung. In immer mehr Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens unterstellen die Regierenden den Regierten regelmäßig einen moralischen Defekt – hier die anlasslose Minderheitenfeindlichkeit – und wollen sie erziehen. Angemaßte moralische Überlegenheit über die Bürger ist das notorische Ge­schäftsmodell der Landesregierung, und dies hat sie sich ja gewissermaßen mit in den Vertrag hinein­geschrieben“, meint Sänze schmunzelnd.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
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70173 Stuttgart

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