Bernd Gögel und Hans Peter Stauch über Fortschritte und Nichtfortschritte an den Bahnhöfen der Residenzbahn

08.11.2018
„Bereits im Januar 2018 hatte sich die AfD-Fraktion mit einem Fraktionsantrag (16/3216) bei der Landesregierung über den Zustand der Bahnhöfe der Residenzbahn und besonders der Verwirklichung von Barrierefreiheit erkundigt“, meint […]

Bereits im Januar 2018 hatte sich die AfD-Fraktion mit einem Fraktionsantrag (16/3216) bei der Landesregierung über den Zustand der Bahnhöfe der Residenzbahn und besonders der Verwirklichung von Barrierefreiheit erkundigt“, meint Bernd Gögel, Vorsitzender der AfD-Fraktion und Abgeordneter für den Enzkreis im Landtag von Baden-Württemberg. „Auch hatte ich im März und im Mai 2018 den Remchinger Bürgermeister Luca Wilhelm Prayon mit der Bitte angeschrieben, im Sinne der Bürger und Fahrgäste mittels Antrag die Fördermöglichkeiten des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) von bis zu 50 Prozent für die Herstellung von Barrierefreiheit auszuschöpfen. Die Landesregierung hatte uns ein freundliches Förderklima signalisiert. Meine beiden Briefe blieben aber bis heute ohne Erwiderung“, so Gögel.

Deutsche Bahn erstarrt in Untätigkeit – im Gegensatz zur Albtal-Verkehrsgesellschaft

„Wir wollten mit einer Kleinen Anfrage (16/4819) erfahren, wie die Modernisierungsarbeiten gediehen sind“, ergänzt der Abgeordnete Hans-Peter Stauch aus Reutlingen, Vorsitzender des Arbeitskreises Verkehr der AfD-Fraktion. „Das Fazit ist ein gemischtes und reflektiert den Grad der Bereitschaft der jeweiligen Kommune, zusammen mit den Verkehrsunternehmen vor Ort zu investieren und das durchaus förderwillige Land ins Boot zu holen. Zu unserer Überraschung stellen wir fest, dass die Modernisierung der kleineren Bahnhalte seit 1993 samt und sonders von der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) beantragt wurde und die de facto bundeseigene Deutsche Bahn diese Infrastruktur offenbar nicht als ihre Zuständigkeit ansieht. Da muss man als Verkehrspolitiker der AVG für ihr Einspringen wirklich danken. Vor dem Hintergrund chronisch unpünktlicher und schmutziger DB-Regionalzüge müssen wir leider annehmen, dass die Deutsche Bahn angesichts der anstehenden Übernahme der RE-Verbindungen und der IRE-Verbindungen auf dieser Strecke durch die privaten Betreiber „Abellio“ beziehungsweise „GoAhead“ ab Mitte 2019 das Interesse an einem in Kulturstaaten üblichen Kundendienst verloren hat. Wo DB nicht hält, tut DB nach unserem Eindruck für die Fahrgäste nichts. Übrigens wurden für Remchingen zuletzt 1995 2,15 Millionen Euro, für Ispringen 1994 1,58 Millionen Euro und für Ersingen 1,55 Millionen Euro an Landesförderung von der AVG beantragt. Bis 2017 ist dann wenig geschehen. 2017 wurden wieder von der AVG für Königsbach 1,38 Millionen Euro und für Ispringen 850 000 Millionen Euro beantragt. In Remchingen hingegen äußerte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat dahingehend, dass man zögere, einen Millionenbetrag in nicht der Gemeinde gehörendes Gelände zu investieren. Entsprechend wurde für Remchingen bis heute kein Antrag auf Landesförderung für barrierefreien Umbau gestellt. Für Bilfingen, Ersingen und Ispringen-West sind hingegen schon für 2021 Umbauten vorgesehen“, so der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Landtags.

Betrübliches Bild: Schlechter Kundendienst, zweckentfremdete Gebäude

„Ferner hat uns interessiert, welche Bahnhofsgebäude an der Strecke der DB überhaupt noch gehören – und zwar nach Auskunft der Landesregierung lediglich Mühlacker, Pforzheim, Durlach und Karlsruhe. Alles Übrige wurde offenbar abverkauft oder abgerissen“, meint dazu Bernd Gögel weiter. „Und – wen wundert es – auch nur an diesen Bahnhöfen gibt es für die Fahrgäste Sanitäranlagen. Insgesamt scheint mir dies ein im Sinne des Kundendienstes betrübliches Bild, wenn ein de facto Staatsbetrieb, der jährlich 500 Millionen Euro an den Bundeshaushalt abgeben soll, sich dermaßen aus der Fahrgastinfrastruktur in der Fläche zurückzieht! Wenigstens teilweise Barrierefreiheit existiert entgegen den vollmundigen Absichtserklärungen der Landesregierung nach deren eigener Auskunft auf der Residenzbahn tatsächlich nur in Mühlacker, Enzberg, Eutingen, Pforzheim, Durlach und Karlsruhe. Da hätten wir mit unserer Anfrage durchaus gerne erfahren, wem ‚zweckentfremdete‘ Bahngebäude gehören und wie sie heute genutzt werden, gerade wo man in Mühlacker eindeutig Asylbewerber einquartiert sieht. Hier sah sich das Verkehrsministerium leider nicht zuständig und andere Regierungsstellen mochten uns nicht antworten. Mein Fazit: Sogar wir selber hätten – mit ausdrücklichem Verweis auf Art. 14/2 des Grundgesetzes – als Fragesteller niemals erwartet, dass die Deutsche Bahn als Eigentümer sich derart drastisch aus der Verantwortung für das Gemeinwohl zurückzieht und den Bürgern derart trostlose Strukturen hinterlässt!“

Foto: Klaus Fuchs.

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