Bernd Gögel: AfD besteht weiterhin auf Einberufung einer Präsidiumssondersitzung

26.09.2018
Ungeachtet der Zusage von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Bündnis 90/Die Grünen) zu einem Gespräch mit dem Fraktionsvorstand der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg besteht die AfD-Fraktion weiterhin auf die […]

Ungeachtet der Zusage von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Bündnis 90/Die Grünen) zu einem Gespräch mit dem Fraktionsvorstand der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg besteht die AfD-Fraktion weiterhin auf die unverzügliche Einberufung einer Sondersitzung des Landtagspräsidiums. Eine solche hatte die AfD mit Nachdruck gefordert, nachdem die Landtagspräsidentin in der Vergangenheit mehrfach gravierend ihre Neutralitätspflicht verletzt und damit massive Defizite in ihrer Amtsführung offenbart hatte. Darauf verweist auch die erneute Verweigerung der Einberufung einer Sondersitzung und Verschiebung des Themas auf die erste reguläre Präsidiumssitzung im September 2018, obwohl alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen und sowohl die Bedeutung als auch die Dringlichkeit in vollem Umfang begründet sind. „Dem Landtagspräsidium steht bei einer Sondersitzung kein inhaltliches Prüfungsrecht zu, sie muss unverzüglich einberufen werden“, unterstreicht Bernd Gögel, Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg. „Eine Verzögerung über sechs Wochen ist absolut nicht hinnehmbar und bestätigt unsere Zweifel an der Bereitschaft zur Durchsetzung der Oppositionsrechte der AfD. Das einzige Anliegen unserer konstruktiven Kritik an Muhterem Aras ist die völlige Wiederherstellung der Neutralität und Überparteilichkeit des Amtes. Dazu hoffen wir nach wie vor auf interfraktionelle Zustimmung, gefährdet doch die Verletzung der Neutralitätspflicht durch die Landtagspräsidentin das Ansehen des Parlaments in der Öffentlichkeit und damit die Reputation jedes einzelnen Abgeordneten unabhängig von seiner Parteimitgliedschaft.“

Einberufung einer Sitzung des Präsidiums außer der Reihe nach § 14 Absatz 2 GO

Die AfD-Fraktion hatte mit dem gemeinsamen Antrag ihrer Präsidiumsmitglieder vom 6. August die in der Geschäftsordnung vorgesehenen Voraussetzungen für die Einberufung einer Sitzung des Präsidiums außer der Reihe nach § 14 Absatz 2 GO erfüllt. Die Bestimmung ist eindeutig und sieht keine zusätzlichen Anforderungen vor. Weder ist dem Landtagspräsidenten in dieser Frage ein Ermessensspielraum eingeräumt, noch sind weitere Voraussetzungen zur Begründung oder zur Dringlichkeit vorgesehen. Darauf verweist Rüdiger Klos, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg und rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion.

Gespräch mit Landtagspräsidentin vor der nächsten Präsidiumssitzung

Als positives Signal wertet die Fraktion der AfD die Zusage der Landtagspräsidentin für ein Gespräch mit dem Fraktionsvorstand der AfD, das von der AfD angeregt wurde und zu dem am gestrigen Mittwoch die Zusage von Muhterem Aras einging. In dem Gespräch, das noch vor der nächsten regulären Präsidiumssitzung am 18. September 2018 stattfinden wird, soll sowohl die Amtsführung der Landtagspräsidentin als auch ihr Umgang mit den Angriffen und Falschbehauptungen der linksradikalen Wochenzeitung „Kontext“ thematisiert werden. 

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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