„Als wahrhaft bizarre Götterdämmerung hat sich die turbulente Wahl der neuen Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz (CDU) am heutigen Vormittag erwiesen, die mit aller Deutlichkeit die tiefen und nicht mehr zu kittenden Risse in der grün-schwarzen Regierungskoalition aufzeigt“, kommentiert Bernd Gögel, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, die unerwartet sperrige Prozedur, die die Abgeordneten weit über die geplante Zeit hinaus in Anspruch genommen hatte. „Die grün-schwarze Landesregierung ist massiv beschädigt und verfügt selbst intern nicht mehr über eine handlungsfähige Mehrheit, daran besteht nicht der geringste Zweifel – und dieser Eindruck zieht sich über alle Fraktionen hinweg. Dies zeigte sich deutlich an den hämischen Lachsalven für den grünen Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz, als er versuchte, das katastrophale Wahlergebnis vor den versteinerten Gesichtern seiner eigenen Fraktionskollegen schönzureden!“, so Gögel. „Die Grünen haben die CDU für die inhaltlichen Differenzen in der Diskussion um eine Wahlrechtsreform und den daraus resultierenden Bruch des Koalitionsvertrages abgestraft. Sie werden auch zukünftig nicht von ihrem hohen Ross runterkommen – während die Menschen im Land den massiven Vertrauens-, Gesichts- und Glaubwürdigkeitsverlust der Landesregierung sehr wohl einzuschätzen wissen!“
„Landtagsvizepräsidentin ohne demokratische Mehrheit“
Der schmählich gescheiterte erste Wahlgang, in dem die Kandidatin der CDU gerade einmal 59 Stimmen erhielt, sei ein deutliches Signal für die Unfähigkeit der Altparteien, eine überfraktionelle Übereinstimmung herbeizuführen, erläutert Bernd Gögel. „Allein die Tatsache, dass Frau Kurtz im ersten Wahlgang neben der Zustimmung ihrer eigenen Fraktion maximal 16 von 47 Stimmen des grünen Koalitionspartners erhalten haben kann und sich mindestens 31 Abgeordnete der Grünen gegen sie aussprachen, legt deutlich offen, dass Bündnis 90/Die Grünen und CDU bis heute keine gemeinsamen Positionen finden und es der christdemokratischen Abgeordneten als ‚Landtagsvizepräsidentin ohne demokratische Mehrheit‘ schwer gemacht haben, das Parlament nach außen zu repräsentieren.“ In seinem zu Beginn der 61. Sitzung eingereichten Geschäftsordnungsänderungsantrag hatte der AfD-Fraktionsvorsitzende eine erneute Erweiterung auf zwei Landtagsvizepräsidentenposten und damit die Rückkehr zu bewährten parlamentarischen Traditionen gefordert. Nur so sei gewährleistet, dass die demokratisch gewählte Opposition im Landtag von Baden-Württemberg als oberste Kontrollinstanz angemessen an der Parlamentsleitung und der politischen Willensbildung beteiligt und damit der Wählerwillen respektiert werden kann. Als Kandidat für das Amt des stellvertretenden Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg nominierte die Fraktion der AfD den Abgeordneten Dr. Heiner Merz, der im ersten Wahlgang 21 Stimmen auf sich ziehen und sich in der Stichwahl auf 23 Stimmen steigern konnte.
Parlamentarische Beteiligung der Opposition gehört wesensmäßig zur Demokratie
Ungeachtet der Wahl von Sabine Kurtz zur stellvertretenden Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg hält die Fraktion der AfD an ihrer Forderung nach der Schaffung eines zweiten Landtagsvizepräsidentenpostens fest. „Das Volk hat mit seiner Wahl darüber entschieden, wer und in welcher Stärke das Volk im Landtag repräsentiert und dort wirken soll“, so Gögel. „Das ist eine Frage des Demokratieverständnisses.“ Die parlamentarische Beteiligung der Opposition gehöre wesensmäßig zur Demokratie, sie sei weder abstimmbar noch verhandelbar. Als stärkste Oppositionskraft verwahrt sich die AfD dagegen, dass Bündnis 90/Die Grünen und CDU die Leitung des Parlaments als ausschließliches Privileg der Regierungsfraktionen behandeln. „Wer den Wählerwillen missachtet, den wird der Willen der Wähler bei der nächsten Wahl wegfegen! Selbstverständlich ist die AfD bereits jetzt bestens auf Neuwahlen vorbereitet, wenn das ohnehin instabile Konstrukt aus Grünen und CDU demnächst krachend kollabiert!“