Bei der Beratungssitzung des NSU-Ausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wurden acht Beweisanträge der AfD-Fraktion von den Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP abgelehnt. Das AfD-Ausschussmitglied Hans Peter Stauch fasst dieses Vorgehen der anderen Parteien als „sehr bedenklich“ zusammen.
„Für besonders kritisch halten wir die Ablehnung der Beweisanträge zur Anhörung des ehemaligen Kriminalhauptkommissars Siegfried M. sowie die Absage, hochbrisante Akten bezüglich 1004-Nummer nicht beizuziehen. Somit wurde eine endgültige Aufklärung diesbezüglich verhindert“, so die AfD-Obfrau Dr. Christina Baum.
Der Kriminalhauptkommissar a. D. Siegfried M. und die ermordete Polizistin Michèle Kiesewetter kannten sich. M. gab mehrere Hinweise, unter anderen, dass im NSU Geheimdienste am Werk gewesen sein sollen. Außerdem schrieb er, dass man aus den Obduktionsberichten klar erkennen könne, dass Mundlos und Böhnhardt mehr als 12 Stunden tot gewesen seien, bevor man sie im Wohnmobil gefunden habe.
Der Verbleib der Handynummer mit der Endziffer 1004 ist immer noch nicht geklärt. Angeblich soll diese Nummer im Jahr 2007 einem Außendienstmitarbeiter der Firma Gläser Textil gehört haben. Doch kurz nachdem diese Nachricht verbreitet wurde, meldete sich Petra S. aus Irland mit dem Hinweis, diese Nummer gehöre bis zum Auffliegen der Sauerlandgruppe ihrem Vertrauensperson-Führer Rainer Oettinger. „Die 1004-Nummer wurde am 25.04.2007 nach einem Funkzellenabgleich auf der Theresienwiese entdeckt. Warum werden diese widersprüchlichen Hinweise nicht konsequent aufgeklärt?“, so Stauch.