Angesichts der offenkundigen Weigerung von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Bündnis 90/Die Grünen), an der Aufklärung von gravierenden Unregelmäßigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich mitzuwirken, erwägt die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg rechtliche Schritte. Dies teilt Rüdiger Klos, Vize-Fraktionsvorsitzender und Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, am Mittwoch mit. Am 30. August 2017 erfuhr der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Jörg Meuthen, aus den Nachrichten des SWR Auszüge aus einem persönlichen Schreiben, das Landtagspräsidentin Muhterem Aras am Vortag an ihn versendet hatte, jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei der AfD-Fraktion eingegangen war. Der Inhalt dieses Schreibens war vom SWR bereits am 30. August 2017 sowohl in der Sendung „SWR aktuell“ um 19.30 Uhr als auch auf der Nachrichtenwebsite des Senders veröffentlicht worden.
Keine Antwort von Muhterem Aras
Mit Fristsetzung auf Montag, den 11. September 2017, war Landtagspräsidentin Muhterem Aras von Prof. Dr. Jörg Meuthen aufgefordert worden, darzulegen, wie ein Brief aus ihrem Büro unter Bruch des Postgeheimnisses an den SWR übersendet werden konnte. Weiterhin welche Maßnahmen von ihr getroffen werden, um derartige strafrechtlich relevanten Vorkommnisse zukünftig zu unterbinden. Eine Antwort blieb Landtagspräsidentin Muhterem Aras jedoch schuldig. „Entweder ist Frau Aras in ihrer Funktion als Landtagspräsidentin überfordert oder sie glaubt alle Fehler, die sie persönlich betreffen, durch Aussitzen zu überstehen“, stellt Klos fest.
Nichteinhaltung der Neutralitätspflicht
„Offensichtlich werden im Zuständigkeitsbereich von Muhterem Aras Dokumente, die einen politischen Gegner der Grünen betreffen, unter vollständiger Umgehung der Neutralitätspflicht der Landtagspräsidentin mit ihrer Erstellung an den SWR weitergeleitet – ungeachtet der geltenden Gesetzeslage“, resümiert der Rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion. „Zudem drängt sich die Vermutung auf, dass Frau Aras – wieder unter Nichteinhaltung ihrer Neutralitätspflicht – einzelne Medien bei der illegalen Belieferung mit Gerüchten und Informationen bevorzugt. Die Folge wäre, dass die Landtagspräsidentin die öffentlich-rechtlichen, vom Bürger durch die ständig steigenden Gebühren finanzierten Medien, die gerade in Wahlkampfzeiten ebenfalls zu akribischer Neutralität verpflichtet sind, für ihre politischen Ansichten und die Bekämpfung Andersdenkender instrumentalisiert.“