Dr. Christina Baum: Asylbewerber – Patienten erster Klasse ?

06.09.2017
„Wie eine Auskunft der Regierung auf eine Anfrage der AfD ergab, genießen Asylbewerber hinsichtlich ihrer Gesundheitsversorgung gegenüber gesetzlich Versicherten ungeahnte Privilegien“, bemängelt die AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum. Demnach bestätigte die […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

„Wie eine Auskunft der Regierung auf eine Anfrage der AfD ergab, genießen Asylbewerber hinsichtlich ihrer Gesundheitsversorgung gegenüber gesetzlich Versicherten ungeahnte Privilegien“, bemängelt die AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum. Demnach bestätigte die Regierung, dass Arznei- und Heilmittel, die Asylbewerbern verordnet werden, nicht unter das Wirtschaftlichkeitsgebot der Arztpraxen fallen. Die Ärzte müssen daher keine Prüfung oder Regress durch die Krankenkassen fürchten, wenn sie zu viel Arzneimittel verordnen.

Arzneimittel: Weder Wirtschaftlichkeitsgebot noch Zuzahlungen

„Sogar Zuzahlungen für Arzneimittel oder Krankenhausbehandlung bleiben Asylbewerbern nach dieser Auskunft erspart, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten beziehungsweise Empfängern von ‚Hartz-4‘ oder Sozialhilfe“, bemerkt Dr. Baum kritisch, die selbst als Zahnärztin praktiziert. Für Asylbewerber würden diese Kosten von den Leistungsträgern nach wie vor direkt mit den Sozialämtern abgerechnet.

Zahnersatz: Kein Luxus, aber weder Eigenanteile noch Zuzahlungen

Hinsichtlich Zahnersatz – der allerdings von Gesetzes wegen nicht immer zusteht – sind Asylbewerber ebenfalls von allen Zuzahlungen oder Eigenanteilen befreit, im Gegensatz etwa zu Empfängern von Grundsicherungsleistungen.  Dazu Christina Baum: „Die Zahngesundheit ist aufgrund der hygienischen Bedingungen in den allermeisten Herkunftsländer desaströs.“ Die Gesamtkosten könnten sich nach Angaben der „Stuttgarter Nachrichten“(1) auf mehrere Milliarden Euro summieren, die der Steuerzahler tragen muss.

Arztbesuche – je mehr, desto profitabler

Schlussendlich erfolgt die Abrechnung von Arztbesuchen der Asylbewerber außerhalb der sogenannten „morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“. Das bedeutet: Für jede Behandlung im Quartal kann der Arzt eine volle Vergütung nach den jeweiligen Verträgen berechnen, während bei allen Kassenpatienten eine Quartalsbudgetierung greift, so dass er pro Patient umso weniger verdient, je öfter der Patient im Quartal erscheint. „Mit  anderen Worten: Je seltener der Kassenpatient erscheint, desto besser für den Arzt – und umgekehrt bei Asylbewerbern.  Wenn die etablierten  Parteien wieder einmal ‚fehlende soziale Gerechtigkeit‘ in Deutschland beklagen“, so Dr. Christina Baum, „sollten sie nach meiner Meinung damit beginnen, Mißstände dieser Art auszumerzen. Ich halte es für empörend, dass Menschen, die gegebenenfalls ihr Leben lang Krankenkassenbeiträge bezahlt haben, schlechter gestellt werden, als Millionen Menschen, die noch nie zum Sozialsystem beitrugen.“

*** *** ***

(1) Jürgen Bock: „Flüchtlinge in Baden-Württemberg – Zahnersatz könnte Milliarden kosten“, in „Stutt­garter Nachrichten“ vom 23. Januar 2016

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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