Nach dem Mord an der Freiburger Studentin – als Mörder stellte sich ein Asylbewerber heraus – brachte die Landesregierung im Frühjahr 2017 auf öffentlichen Druck eine Bundesratsinitiative ein. Ziel war, aus DNA-Täterspuren mehr Informationen auslesen zu können. Der Versuch von Justizminister Wolf, CDU, die sog. „biogeografische Herkunft“ eines Täters in den Spurenkatalog aufzunehmen, wurde seinerzeit vom grünen Koalitionspartner verhindert. Dies wird nun indirekt durch eine Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage der AfD-Landtagsfraktion bestätigt, wie der AfD-Abgeordnete Daniel Rottmann mitteilt. Auf eine präzise Frage antwortete die Regierung mit einem schwammigen „Erörterungsergebnis“ zugunsten eines „informationellen Selbstbestimmungsrechts“ potentieller Schwerstverbrecher, die aus einem der fünf Kontinente stammen.
Kriminalisten sind über diese ideologische Laienentscheidung erschüttert
Nicht nur der Präsident des eigenen Landeskriminalamts kritisierte damals, mit dem Verzicht auf die „biogeografische Herkunft“ werde der DNA-Auswertung „der kriminalistische Haupteffekt genommen“. Auch nationale wie auch europäische Fachleute aus Rechtsmedizin und forensischer Genetik standen dem kompletten Verzicht auf die diese Möglichkeit auch zur Aufklärung schwerster Mordtaten fassungslos gegenüber. Ersatzweise erklärte sich sodann das Bundesland Bayern bereit, dem grün-schwarzen Mängelentwurf mittels eines eigenen Antrages zur Erweiterung auf die biogeografische Herkunft „beizuspringen“.
Rot-Grüne Bremsklötze im Bundesrat verhindern eine Entscheidung
Die baden-württembergischen Grünen können sich offenbar auf ihre Spießgesellen im Bundesrat verlassen. Denn die Angelegenheit wurde mehrfach im Bundesrat vertagt, so dass bis heute auch über den bayerischen Ergänzungsantrag nicht entschieden wurde. „Es wundert mich schon, dass den Grünen die Vorstellung, dass über ein genetisches Merkmal Mörder schneller gefasst werden könnten, unterträglich scheint“, so Daniel Rottmann, der für die AfD dem Innenausschuss des Landtages angehört. Gewohnt hypermoralisierend beriefen sie sich auf einen möglichen „Generalverdacht“ gegen alle Afrikaner oder Asiaten, wenn die Analyse eine diesbezügliche Herkunft nahelegen würde. Einen Generalverdacht gegen alle deutschen und nichtdeutschen Männer, die im Umkreis eines Schwerstverbrechens Speichelproben abgeben müssen, nehmen sie billigend in Kauf.
Die AfD wird über ihre Landtagsfraktionen alles tun, um diese schändlichen Spielchen im Bundesrat zugunsten irrer Täter ans Tageslicht zu bringen.