Dieser Gesetzentwurf atmet den aktuellen Zeitgeist und hat das Wesentliche, nämlich den Lernerfolg der Schüler, nicht mehr im Blick. Daher lehnen wir den Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Aufhebung des „Hamburger Abkommens“ zugunsten der neuen Ländervereinbarung vom 15. Oktober 2020 ab. Das Hamburger Abkommen von Oktober 1964 enthält allgemeine Bestimmungen über die Dauer des Schuljahres, die Schulpflicht und die Ferien. Es definiert einheitliche Bezeichnungen im allgemeinbildenden Schulwesen und das dreigliedrige Schulsystem. Diese Punkte einheitlich zu regeln, ist in der Tat wichtig und richtig. Dabei soll es aber auch bleiben! Faden Wind aus ideologischer Richtung braucht es derweil überhaupt nicht. Wir brauchen ein höheres Bildungsniveau im Land! Hochschulen, Universitäten und Arbeitgeber können ein Lied davon singen.
Diese Ländervereinbarung aber bedeutet in erster Linie eine weitere Absenkung des Bildungsniveaus. Hochentwickelte Gesellschaften brauchen Spitzenleistungen in der Bildung. Die Landesregierung aber orientiert sich seit Jahren an Mindeststandards und will mit dieser Strategie an den Spitzenplatz gelangen. Sie bewegt sich nur mehr in ihrer ideologischen Traumwelt. Und deshalb ist der Inhalt der Artikel 11 des Länderabkommens, in dem es um Integration geht, und 12, der das Thema Inklusion abhandelt, nicht überraschend. Diese Themen gab es im Hamburger Abkommen nicht. Der Begriff ‚Neutralität‘ findet in der Ländervereinbarung indes keine Erwähnung. Stattdessen werden die Lehrer dazu angehalten, zu agitieren, ja die Schüler auf Linie zu bringen. Mit der Ländervereinbarung ist Kretschmann seinem Ziel: einem totalitären Ideologiestaat á la Nordkorea wieder einen Schritt näher – unseren Kindern erweist er damit allerdings erneut einen Bärendienst.
Sehen Sie hierzu auch meine Rede vor dem Stuttgarter Landtag: