„Der Verfassungsschutz hat sich selbst diskreditiert“, so der Landtagsabgeordnete Dr. Rainer Balzer.
Der neu eingesetzte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang (CDU) hatte, kaum im Amt, vor einem Monat öffentlich bekanntgegeben, die AfD als „Prüffall“ einzustufen. Die AfD hatte den Verfassungsschutz aufgefordert, die stigmatisierende Äußerung zu unterlassen und Klage beim Verwaltungsgericht in Köln Klage eingereicht.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits die Rechtmäßigkeit der Prüffall-Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz angezweifelt. Es spreche „viel dagegen“, dass eine „ausreichende gesetzliche Grundlage dafür geboten“ sei, die Öffentlichkeit über Prüffälle zu informieren, hieß es.
Wie bereits in aller Munde, untersagte das Verwaltungsgericht Köln nun am Dienstag der Behörde diese Bezeichnung der Partei. Die AfD darf nicht als „Prüffall“ bezeichnet werden. Bei Zuwiderhandlung droht dem Bundesamt für Verfassungsschutz ein Ordnungsgeld.
„Thomas Haldenwang hat als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz das Ansehen des Verfassungsschutzes massiv beschädigt“, so Dr. Rainer Balzer, „er sollte umgehend von seinem Amt zurücktreten“.
Wird der Verfassungsschutz jetzt gar selbst zum Fall für den Verfassungsschutz?