„Mit der verworfenen Berufung werden Corona-Spaziergänger weiter kriminalisiert – daran ändert auch die Reduktion der Geldstrafe auf 40 Tagessätze nichts.“ Mit diesen Worten kommentiert der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL die Entscheidung des Landgerichts Mosbach gegen einen Mann, der im Februar 2022 die Leitung eines nicht angemeldeten Montagsspaziergangs in Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis) übernommen haben soll – wo wegen der Corona-Alarmstufe weitreichende Kontaktverbote galten. „Protestbekundungen gegen die völlig unverhältnismäßigen Corona-Einschränkungen sind – einerlei welcher Form – Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Die Entscheidung atmet den unguten Geist von Innenminister Strobl (CDU), der im Januar in der ARD Spaziergängern strafbare Handlungen unterstellte. Denn bei Spaziergängen fehlt nun mal die ‚ausdrückliche‘ Einnahme eines Standpunkts oder eines Stellungsbezugs. Damit unterliegen sie nicht dem Versammlungsrecht. Das sah bspw. auch das Amtsgericht Tettnang so, das zwei Männer wegen ‚nicht angemeldeter Versammlungen‘ in Friedrichshafen freigesprochen hatte.“

Mit der gekippten 2 G Regel in Baden-Württemberg sowie der Annahme der Verfassungsbeschwerde der Initiative „Händler helfen Händlern“ gegen die Bundesnotbremse war schon Ende Januar mehr als deutlich geworden, dass das chaotische Corona-Regime der Regierungen am Ende ist, so Baron. „Wir haben von Anbeginn deutlich gemacht, dass Freiheit nicht verhandelbar ist, und auf Selbstverantwortung gesetzt. Für Staats- und Landesregierungen dagegen konnte es gar nicht repressiv, ja tyrannisch genug sein. Damit wurde und wird die Spaltung des Volkes in Kauf genommen. Hinzu kommt, dass ein Berliner Amtsrichter diese Woche eine Klima-Terroristin der ‚Letzten Generation‘ vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen hatte – der Richter nannte das Anliegen der Klimakämpfer ein ‚wissenschaftlich nicht zu bestreitendes Thema‘. Damit ist die Teilung in ‚gute‘, weil ‚der Wissenschaft‘ dienende, und ‚böse‘ Proteste amtlich. Das ist absurd. Nicht zuletzt die Abschaffung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte vom Freitag zeigt: Die Maßnahmen waren überzogen, produzierten eine verlorene Schülergeneration und führten zu enormen wirtschaftlichen Schäden. Das ist skandalös und muss, wie inzwischen auch immer mehr Journalisten einfordern, endlich aufgearbeitet werden.“