„Mit den geäußerten Kritikpunkten der Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ergibt sich ein deutliches ‚Nein‘ zu den Aufsichtsvorschriften.“ Mit diesen Worten begründete der stellvertretende bildungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL die Ablehnung der Änderung des Schulgesetzes. „So argumentiert der Landkreistag BW, dass es möglicherweise trotz aller Anstrengungen nicht gelingen wird, den Rechtsanspruch in jedem Fall zu erfüllen. Gründe dafür sind fehlende Personalkapazitäten und ein Engpass an geeigneten Räumlichkeiten. Auch der Gemeindetag äußert erneut grundsätzlich Bedenken zum Rechtsanspruch.“
Der Landesschulbeirat ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Aufsicht nicht erst im Nachgang, sondern präventiv greifen müssen, führt Hörner auf. „Er bemängelt die Möglichkeit der praktischen Umsetzung, auch die Frage nach dem Personal wird aufgeworfen. Sogar nach Ansicht der GEW kann durch die geplante gesetzliche Veränderung keine qualitätsvolle Betreuung gewährleistet werden. Der Qualitätsrahmen enthält keine objektiv nachprüfbaren Qualitätskriterien und ist damit wirkungslos. Deshalb lehnen wir faktenorientierten alternativen Demokraten diesen Gesetzesentwurf ab.“