„Bevor von einer Verschärfung der Rechtsprechung gegen Klimaaktivisten gesprochen wird – muss erst einmal das geltende Recht durchgesetzt werden!“ Mit diesen Worten kommentierte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL die Verurteilung zweier Klimaaktivisten zu Bußgeldern durch das Amtsgericht Stuttgart. „Das Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts geht nicht weit genug. Es muss eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: Wer Straßen blockiert, greift gefährlich in den Straßenverkehr ein und muss daher auch verurteilt werden, und zwar nicht nur zu Bußgeldern.“

Die Landesregierung ist selbstredend nicht bereit, entschlossen gegen diese neue Form des Terrorismus vorzugehen – sie ist Fleisch vom Fleische der Klimaterroristen, konstatiert Baron. „Die Grünen teilen ja die selbe Ideologie. Da wundert es nicht, dass sie beim Thema Strafrechtsverschärfung abwinkt. Aber auch die CDU betreibt im Bund derzeit billigsten Oppositionspopulismus, war die Merkel-CDU es doch, die viele Jahre Linksextreme und Klimaterroristen gepäppelt und gefördert hat. Einzig die AfD steht gegen jegliche Form von Extremismus.“