„Wenn sich ein Innenminister freikauft, um nicht als vorbestraft zu gelten, und sein Ministerpräsident persönliche Sympathie vor Staatsräson stellt, reicht der Rücktritt von Thomas Strobl (CDU) allein nicht.“ Mit diesen Worten bekräftigt der AfD-Obmann im Strobl-Untersuchungsausschuss Hans-Jürgen Goßner MdL die Fraktionsforderung vom Mai dieses Jahres, dass neben Strobl auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) den Hut nehmen muss. „Die Einstellung eines Verfahrens durch das Auferlegen einer Geldauflage nach § 153 a StPO stellt ein vereinfachtes Erledigungsverfahren bei ‚mittlerer Kriminalität‘ dar. Übersetzt: wir haben einen ‚mittelmäßigen Kriminellen‘ als Innenminister. Das ist Schmierentheater der schlimmsten Sorte.“
Wer aber als Minister ein Strafverfahren an der Backe hat, das nicht mit einer Verfahrenseinstellung oder einem gerichtlichen Freispruch wegen erwiesener Unschuld endet, ist nicht haltbar, befindet Goßner. Hinzu kommt das datenschutzaufsichtsrechtlichen Prüfverfahren des Landesdatenschutzbeauftragten, nach dem Strobl weder nach Fachgesetzen noch nach allgemeinen Datenschutzvorschriften rechtgehandelt hat. Bei Datenschutzverstößen ist eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro möglich. Wäre Strobl ein Polizist, hätte ihn das Innenministerium schon suspendiert. Das ficht aber weder ihn noch Kretschmann an. Wer staatsanwaltliche Ermittlungen sabotiert, indem er ihnen die Genehmigung versagt, bricht das Recht – obwohl er es wahren müsste. Das ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Dass die CDU-Fraktion zur Pfründesicherung dieses Schmierentheater mitmacht, setzt dem Vorgang die Krone auf.“