Gesundheit

Das Ministerium

Unsere Fachpolitiker

Unsere Gesundheitspolitik

Für die Gesundheitspolitik ist in Baden-Württemberg das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration als Oberste Landesbehörde zuständig. Minister ist seit 2016 (Kabinett Kretschmann II) Manfred „Manne“ Lucha (Grüne), zuerst mit Staatssekretärin Bärbl Mielich (Grüne) und seit 2021 (Kabinett Kretschmann III) mit Staatssekretärin Ute Leidig (Grüne). Ministerialdirektorin und Amtschefin ist seit Februar 2022 Leonie Dirks.

Das Haushaltsvolumen liegt bei über zwei Milliarden Euro (2.071 Millionen Euro, 2021).

Vor 2021 (unter der grün-roten Regierung Kretschmann I) hatte das Ministerium eine andere Zuordnung und andere Geschäftsbereiche.

Dem Ministerium unsterstellt sind bzw. es hat die Aufsicht über:

  • Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
  • Das Landesgesundheitsamt und das Landesversorgungsamt des Regierungspräsidiums Stuttgart
  • Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • Neun Zentren für Psychiatrie mit angegliederten Pflegeheimen

Mit dem Einzug der AfD 2016 in den Landtag von Baden-Württemberg kümmerten sich um den Fachbereich die Abgeordneten Dr. Christina Baum, Thomas Axel Palka und Carola Wolle, seit der 17. Legislatur Carola Wolle (gesundheitspolitische Sprecherin) und Bernhard Eisenhut.

Das Wichtigste im Bereich der Gesundheitspolitik ist der Mensch.

Das Gesundheitswesen in Deutschland erfreut sich aufgrund seiner Leistungsfähigkeit noch immer großen Ansehens. Dennoch ist auch hier längst die Axt an die Wurzel des Systems gelegt. Zu dem Mangel an qualifiziertem, pflegerischem und auch ärztlichem Personal und dem erwartbaren Wegbrechen der Beitragszahler aus demografischen Gründen kommt seit zwei Jahrzehnten ein ethischer Wandel im Gesundheitssystem, das sich schleichend von einem Bestandteil des Sozialstaates zu einer gewinnorientierten Wirtschaftsbranche entwickelt.

Unsere Positionen

Krankenhaus-Infrastruktur erhalten und stärken

Die Krankenhaus-Infrastruktur muss auch im ländlichen Raum vollumfänglich erhalten werden. Der heute noch bestehende Investitionsstau muss endlich aufgelöst und ein neues, zweckmäßiges Abrechnungssystem eingeführt werden. Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge und damit primär in öffentliche Hand. Private Krankenhausträger, insbesondere international agierende Gesundheitskonzerne, können nur innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen tätig werden.

Ambulante Versorgung effektiver gestalten

Niedergelassene Ärzte erhalten für ihre Patienten von den Krankenkassen pauschale Vergütungen, die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen und dazu noch mit einer Obergrenze versehen sind. Dies führt zu Fehlsteuerungen und langen Wartezeiten für Arzttermine. Ein Strukturwechsel hin zur Einzelleistungsvergütung beseitigt Fehlanreize.

Medikamentenversorgung sicherstellen

Wir fordern gesetzliche Regelungen, um künftig Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten zu verhindern. Nicht erst seit der Corona-Krise werden deutliche Mängel in der Arzneimittelversorgung sichtbar. Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass Arzneimittel, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, nur innerhalb der EU, Großbritannien, den USA, Kanada oder der Schweiz produziert werden. Daneben befürworten wir die Abschaffung der Importquote für Apotheken, die die Gefahr von Medikamentenfälschungen in sich birgt.

Ambulante und stationäre Pflege aufwerten

Der Personalmangel und die anhaltende Überlastung der Beschäftigten in den Pflegeberufen führen immer wieder zu Situationen, in denen Menschenleben gefährdet sein können. Zur Beseitigung des „Pflegenotstandes“ fordern wir bessere Bezahlung und Entlastung bei bürokratischen Tätigkeiten. Auch die häusliche Pflege ist durch eine Angleichung der Pflegegelder an die Höhe der Vergütungen für ambulante Pflegedienste zu fördern.

Berufs des Heilpraktikers bewahren

Die freie Wahl des Arztes oder einer Heilmethode gehört zu den grundlegenden Freiheitsrechten. So ist die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Leistungen von Heilpraktikern alleinige Entscheidung des Betroffenen, der im Regelfall auch die hierbei anfallenden Kosten trägt.

Keine offene oder verdeckte Organspendepflicht

Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen gilt auch über den Tod hinaus. Wir lehnen daher alle Bestrebungen ab, einem Menschen nach einem diagnostizierten Hirntod Organe zu entnehmen, ohne dass eine zu Lebzeiten dokumentierte Einwilligung hierzu vorliegt.

Datensicherheit gewährleisten

Umfassende Gesundheitsdatenbanken sind aus Sicherheitsgründen abzulehnen. Notfalldatensätze dürfen nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn der jeweilige Patient dem zustimmt. Handy-Apps zum Nachverfolgen von Kontakten, um damit angebliche Infektionswege nachzuvollziehen, lehnen wir entschieden ab.

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