„Jetzt gibt es ein Argument mehr für unsere Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, weil er keine gefährdete Art ist – denn jetzt besteht die Gefahr der Rudelbildung und Vermehrung. Das Wolfs-Positionspapier des Schwarzwaldvereins benannte schon im Mai 2019 die Gefahren für den Tourismus und die Weidewirtschaft. Wir erneuern unsere Forderung, dass der Wolf ins Nutzungsmanagement gehört für ‚Arten, deren Regulation zum Schutz anderer Rechtsgüter geeignet oder erforderlich ist‘.“
ZumeldungStuttgart, den 26.08.2026Angesichts von rund 201.000 fehlenden Wohnungen in Baden-Württemberg fordert der wohnungspolitische AfD-Fraktionssprecher Alexsei Zimmer MdL einen grundlegenden Kurswechsel in der Baupolitik. „Mehr als 200.000 fehlende Wohnungen sind...

