Der energiepolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Uwe Hellstern MdL hat nach der heutigen Anhörung die Verfassungskonformität des Klimaschutzgesetzes der Landesregierung in Frage gestellt. „Dieses Gesetz stellt einen klaren Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Die AfD-Fraktion wird das Gesetz sorgfältig auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen und gegebenenfalls Verfassungsklage wegen unrechtmäßiger Grundrechtseinschränkungen erheben. Wie Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima BW richtig feststellt, bedeuten die Vorschriften des Klimagesetzes für Eigenheimbesitzer Investitionen von bis zu 80.000€ für Wärmepumpe und PV-Anlage. Das ist für die meisten nicht zu stemmen.“
Hellstern wirft der Landesregierung vor allem den fehlenden Kosten-Nutzen-Faktor des Gesetzes vor: „Das Klimaschutzgesetz ermächtigt die Kommunen, die Eigenheimbesitzer zum Übertritt ins kommunale Heizsystem zu zwingen, ganz unabhängig von der bereits verbauten Heizung. Dadurch kann es sein, dass eine neue Heizung kurzerhand stillgelegt wird, selbst wenn sie umweltfreundlicher ist als das Heizsystem der Kommune. Dies hat extreme Folgen für den Bürger: Er wird kurzerhand sein Haus umbauen lassen müssen, was mit deutlichen Kosten verbunden ist. Das ist die Enteignung des Heizkellers. Sollte die FDP diesem Eigentumseingriff im Land der Häuslebauer zustimmen, hat sie endgültig alle freiheitlich-liberalen Grundsätze über Bord geworfen. Die CDU hat dies ja schon bei der Verhandlung innerhalb der Regierungskoalition getan.“