„Man kann nicht die Bürger zur Ökostromerzeugung zwingen, solange die Verwendung desselben völlig unausgereift und unfertig ist.“ Mit diesen Worten kommentiert der umweltpolitische Fraktionssprecher Dr. Uwe Hellstern MdL die Antworten der Staatsregierung auf seine Kleine Anfrage zur Förderung von Wasserstoffprojekten zum Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft (Drs. 17/459). „Es ist schon bezeichnend, dass die Fragen nur teilweise oder gar nicht oder und sogar (bewusst oder unbewusst?) falsch beantwortet wurden. Das beginnt bereits im ‚Vorwort‘, in dem bei der Zahl der Installationen von mehreren 100 MW weltweit offensichtlich aus gutem Grund nicht erwähnt wird, was für Anlagen das seien. Wenn es keine Elektrolysen sind, sondern Anlagen, in denen Erdgas gecrackt wird, sind diese keinesfalls CO2-neutral. Also schon im Vorwort die erste Ausflucht!“
Den promovierten Chemiker ärgert vor allem die Antwort auf Frage neun, welche Elektrolyselösungen aus welchen Bezugsquellen in den benutzten Elektrolyseuren eingesetzt werden. „Hier wird der Frage mit einem absichtlichen Missverständnis ausgewichen. Gefragt wurde, wie das demineralisierte Wasser erzeugt wird – und nicht die Elektrolyseure. Die Bereitung dieses Wassers erfordert nämlich Energie – mindestens 20% des Primärwassers gehen verloren. Die Kosten hierfür sind definitiv noch nirgends eingerechnet. Für 1 kg Wasserstoff brauche ich also mindestens 9 L voll deionisiertes Wasser! Der Wirkungsgrad liegt bei ca. 2/3 des zugeführten Stroms. Bei der Brennstoffzelle ist das ähnlich. Am Ende verliert man durch Umwandlungen mehr als die Hälfte der primären Energie. Diese in der Entwicklung befindliche Wasserstofftechnologie führt definitiv nicht zu dem brauchbaren Speicherkonzept, ohne das eine Photovoltaikpflicht oder massenhaft Windräder aber keinen Sinn machen. Unter diesen Umständen ist jeder Zwang zur Ökostromerzeugung strikt abzulehnen!“