„Die Privaten Schulen stellen einen wichtigen Ergänzungspunkt in unserer Schul-Landschaft dar.“ Mit diesen Worten begründete der stellv. schulpolitische Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL die Zustimmung zur Änderung des Privatschulgesetzes. „Angesichts gravierender bildungspolitischer Mängel des öffentlich-rechtlichen Schulsystems muss das freie Schulwesen gestärkt und damit mehr Schülern, Lehrern und Eltern zugänglich gemacht werden. Nur mit Hilfe der richtig an den tatsächlichen Kosten orientierten Finanzierung können Privatschulen auch mit einem vernünftig gestalteten Schulgeld auskommen.“
Das Ergebnis ist dann die Förderung eines Privatschulsystems, das sich auf der Basis des Grundgesetzes an den Grundsätzen der Marktwirtschaft, nämlich an Leistung, an Einsatz und Zielvorgabe nach der Begabung eines Kindes bzw. Jugendlichen entsprechend Art. 11 unserer Landesverfassung ausrichtet, so Hörner. „Man denke nur an schwere Lese- und Schreibdefizite, an die Mängel im MINT-Bereich, an die 50.000 Schulabgänger ohne Abschluss oder an die immer mehr sinkende Ausbildungsfähigkeit und Studierfähigkeit. Neben einer vernünftigen Finanzausstattung gilt es im nächsten Schritt, die Vorgaben bei der Gründung von Privatschulen zu überarbeiten.“