Der AfD-Fraktionssprecher für Bevölkerungsschutz Hans-Jürgen Goßner MdL sieht durch die Verfassungsbeschwerde der Björn-Steiger-Stiftung die Vorwürfe der AfD gegen das neue Rettungsdienstgesetz vollauf bestätigt:
„Bereits vor vier Wochen hatte ich zur Verabschiedung des Machwerks im Landtag kritisiert, dass der Gesetzentwurf weder eine wirksame Aufsicht über die Organisation und Planung des Rettungsdienstes noch über die Durchführung des Rettungsdienstes und damit über die konkrete Patientenversorgung gewährleistet. Prompt begründet die Stiftung ihre Beschwerde damit, dass die Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen nicht umfassend geklärt seien und nicht internationalen Standards entsprächen. Daher wünsche ich dem Karlsruher Verfahren den Erfolg, den die Stiftung mit ihrem Vorstoß verdient: die Bürger haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein funktionierendes Rettungsdienstsystem.“