Der Landkreistag, der Gemeindetag, selbst die GEW äußern grundsätzlich Bedenken zum Rechtsanspruch. Diese Bedenken teilen wir von Anbeginn. Doch sowohl Landes- als auch Bunderegierung stellen sich taub und verfolgen weiterhin unbeirrt ihre ideologischen Großprojekte, die die Zukunft unserer Kinder zerstören. Der Nachmittag ist private Zeit und sollte als solche gestaltet werden. Wir brauchen keine verschulte und verwaltete Kindheit. Für freiwillige Nachmittagsbetreuung dürfen sich Land und Bund engagieren – dies ist jedoch scharf abzugrenzen von den Bildungsausgaben, zu denen das Land verpflichtet ist.
Der innenpolitische Sprecher Daniel Lindenschmid begrüßt das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. als gerechtfertigt.