Grundsteuer - Jetzt Einspruch einlegen!

Die aktuelle Grundsteuerreform in Baden-Württemberg, die viele Eigenheim­besitzer benachteiligt, ist nicht nur ungerecht, sondern auch unverantwortlich. Die Tatsache, dass der Immobilienwert nicht in die Grundsteuerberechnung einbezogen wird, führt zu einer ungleichen Verteilung der Steuerlast – zum Nachteil älterer Häuser. Dies ist eine ungerechte Behandlung der Eigenheim­besitzer, die hart dafür arbeiten, ihre Immobilien zu erhalten und zu pflegen. Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass ältere Häuser mit höheren Steuern belastet werden, während neue Immobilien bevorzugt werden.

Zusätzlich zu dieser Ungerechtigkeit gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das modifizierte Bodenwertmodell. Das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ist intransparent und ungenau. Denn beim Verfahren wird kein Unterschied gemacht: Ob kleines Haus oder protzige Villa, die Grundsteuer hängt einzig von Fläche und Lage ab. Omas altes Häusle wird klar benachteiligt!

Die von jeder Gemeinde selbst festlegbaren Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer werden erst 2025 endgültig vorliegen. Daher ist die tatsächliche künftig vom Bürger zu tragende Steuerlast bisher noch überhaupt nicht absehbar. Das ist ein untragbarer Zustand und schafft eine Atmosphäre der Unsicherheit und des Misstrauens.

Daher sind Eigenheimbesitzer gut beraten, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von einem Monat gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Dies ist die einzige Möglichkeit, sich gegen die unfaire Grundsteuerreform zu wehren. Zeigen Sie der Regierung, was Sie von dieser misslungenen Reform halten und legen Sie unbedingt Einspruch ein!

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