Emil Sänze MdL: Länderbeteiligung an EU-Gesetzgebung verpflichtend machen

„Bei der Verabschiedung von EU-Gesetzgebungsvorschlägen muss eine verpflichtende Beteiligung der Länderparlamente per Gesetz oder Änderung der Landesverfassung festgeschrieben werden.“ Auf diesen Nenner brachte der europapolitische Fraktionssprecher Emil Sänze MdL das interfraktionelle Treffen der AfD-Europapolitiker auf Landes-, Bundes- und Europaebene heute in Stuttgart. „Verschiedene Bundesländer haben diese Beteiligung des Landtags gesetzlich oder gar in der Landesverfassung geregelt – wobei rechtliche Theorie und Praxis weit auseinanderliegen. Nachdem wir uns über diese länderspezifischen Modelle ausgetauscht hatten, haben wir uns darauf geeinigt, dass sich die AfD-Fraktionen für eine Vereinheitlichung stark machen, um eine Plattform zu schaffen, für eine andere, bessere Europapolitik öffentlich einzutreten.“
Dadurch werden wichtige, die Länderkompetenzen betreffende EU-Gesetzgebungs- und vergleichbare Vorhaben ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt, befindet Sänze. „Es wird erreicht, dass Maßnahmen tatsächlich in der Öffentlichkeit vor der Verabschiedung diskutiert werden. Die Voraussetzungen für die verfassungsrechtlich gebotene Mitwirkung der Bürger an der politischen Meinungsbildung werden wesentlich gestärkt. Die Qualität der EU-Vorhaben wird durch eine verbesserte öffentliche Kontrolle erhöht, gegen unsinnige Vorhaben kann Protest besser wirksam werden. In diesem Zusammenhang danke ich besonders Dr. Maximilian Krah MdEP, der uns aus erster Hand über den Unsinn der Taxonomie berichtete.“
Die Gesetzgebung der EU bestimmt in immer mehr Bereichen die Lebensrealität der Bürger, bilanziert Sänze. „Trotzdem gibt es praktisch kaum eine öffentliche Diskussion, da sowohl das EU-Parlament als auch der Bundestag, der Bundesrat und bis auf seltene Ausnahmen auch die Länderparlamente daran scheitern, Öffentlichkeit herzustellen. Wenn aber EU-Verfahren regelmäßig ohne nennenswerte öffentliche Diskussion verabschiedet werden, muss ihre demokratische Legitimation hinterfragt werden. Insofern wollen wir die Bindung des Abstimmungsverhaltens der Länder im Bundesrat an ein vorheriges Votum des jeweiligen Landesparlaments herbeiführen. Ja mehr noch, wir wollen die Landesregierungen verpflichten, ihr Abstimmungsverhalten vor dem Parlament des Landes zu begründen, wenn es vom Votum des Landesparlaments im Bundesrat abweicht.“