AfD-Fraktion: Urteil des BVerfG geht an der Wirklichkeit vorbei

Stuttgart. Die AfD-Fraktion hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, den Ankauf von Staatsanleihen der Eurozone als in Teilen verfassungswidrig zu erklären, als halbgar kritisiert. „Leider geht die Argumentation des Verfassungsgerichts an der Wirklichkeit vorbei“, erklärt Fraktionsvize Emil Sänze. „Das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen ist glasklare Staatsfinanzierung. Jedem Fachmann ist das klar. Und diese Staatsfinanzierung ist durch die EU-Verträge verboten. Auch das ist klar. Und genau diesen widerrechtlichen Kern hat das BVerfG in seinem Urteil nicht für verfassungswidrig erklärt. Stattdessen zielt das Verfassungsgericht auf eine fehlende Begründung und Beteiligung bestimmter Akteure. Doch darum geht es nicht. Papier ist geduldig und die EZB war schon bisher äußerst kreativ, um nicht zu sagen: Verlogen, wenn es darum geht, ihre widerrechtliche Geldpolitik zu verkaufen.“
„EZB und Europaakteure maßen sich finanzpolitische Kompetenzen an, die ihnen nicht zustehen“, ergänzte der finanzpolitische Sprecher Dr. Rainer Podeswa. „Die EZB kaschiert den europäischen Bankrott. Die negativen Auswirkungen des Public Sector Purchase Programme (PSPP) mit wachsendem Umfang im Volumen von mehr als zwei Billionen Euro über mittlerweile drei Jahre kann niemand ignorieren, der bei Verstand ist und sich den Willen zur Wahrung der Rechte der Mitgliedstaaten bewahrt hat. Es ist erschreckend, dass der EZB-Rat die im PSPP angelegten und mit ihm unmittelbar verbundenen Folgen nicht erfasst und nicht abgewogen hat. Die EZB speist die Mitgliedstaaten stattdessen mit apodiktischen Plattitüden ab von der Nichterreichung des angestrebten Inflationsziels und der angeblichen Alternativlosigkeit. Nach Berechnungen der Deutschen Bank war die EZB bereits im Jahr 2017 Eigentümerin von 21% ALLER Staatsanleihen der Eurozone. Diese Quote wird inzwischen bei etwa 40% liegen. Das heißt, 40% der gigantischen Staatsschulen aller Eurozone-Mitgliedsstaaten wurden effektiv von der EZB finanziert. Das hat das BVerfG nicht klargestellt.“