Stefan Herre: Verfassungsgericht stärkt die Arbeit der Opposition

„Für die Regierung sind Kleine Anfragen eine lästige Pflicht, für die Opposition sind sie ein legitimes Mittel parlamentarischer Arbeit. Meist auch das einzig wirkungsvolle“, kommentiert der AfD-Abgeordnete Stefan Herre die Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die schwarz-rote Bundesregierung gegen geltendes Recht verstoßen hatte, als sie Fragen nicht oder unvollständig beantwortete. „Das Urteil setzt ein Zeichen gegen die Willkür jener, die die zuständigen Ministerien besetzen. Diese Willkür ist leider immer häufiger auch in Baden-Württemberg zu beobachten und erschwert uns unsere Arbeit unnötig“, erklärt Herre.
Missstände aufdecken
Auslöser war unter anderem eine Kleine Anfrage zu „Stuttgart 21“, zu der die Große Koalition nicht vollumfänglich Auskunft geben wollte. „Das Verfassungsgericht hat die Position der Oppositions-Fraktionen mit seiner Entscheidung gestärkt“, so Herre. „Es ist der Meinung, dass mit Hilfe der Kleinen Anfragen Missstände in der Regierung und in der Verwaltung aufgedeckt werden können. Diese Meinung vertrete ich, seit ich Landtagsabgeordneter bin, und habe auch stets nach diesem moralischen Grundsatz gehandelt.“
Hinter verschlossenen Türen
Im Grundgesetz sind das parlamentarische Frage- und Informationsrecht fest verankert. „Dass man neuerdings Mittel und Wege nutzt, um sich nicht in die Karten schauen zu lassen, ist ein schädlicher Angriff auf unsere demokratischen Grundwerte. Und sagt viel über das aus, was hinter verschlossenen Türen geschieht“, fasst Herre zusammen. Die Regierenden würden seit einigen Jahren allzu oft vergessen, dass laut Grundgesetz die Kontrolle vom gesamten Parlament ausgeht. „Trotz der zufriedenstellenden Entscheidung des Verfassungsgerichts ist es erschütternd, dass es überhaupt dazu kommen musste. Es sollte nicht nötig sein, die Regierenden permanent an ihre Grundpflichten erinnern zu müssen“, konstatiert Herre.