Anton Baron MdL: beschleunigte Verfahren sind richtig

„Wir haben es noch nicht einmal geschafft, die Anzahl der beschleunigten Verfahren in vier Jahren zu verdoppeln“. Mit diesen Worten reagierte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL heute im Landtag auf den SPD-Antrag zu beschleunigten Verfahren in Baden-Württemberg. „135 Verfahren im Jahre 2016 stehen 230 Verfahren im Jahr 2020 gegenüber. Und sagen sie jetzt ja nicht, daran sei Corona auch noch Schuld - geklaut wird immer: im Jahre 2019 gab es immerhin knapp 160.000 Diebstähle in Baden-Württemberg und allein 9085 Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen. Unseren Steuerzahlern ist nicht zu vermitteln, dass extra Stellen geschaffen werden, die dann diese angebliche Vielzahl von beschleunigten Verfahren abarbeiten sollen.“
Und angesichts der Fallzahlen ebenfalls nur schwer verständlich ist, dass sechs weitere Stellen geplant sind, so Baron. „Durch das beschleunigte Verfahren können Amtsgerichte bei einfach gelagerten Sachverhalten - Diebstahl, Schwarzfahren Drogendelikte - und klarer Beweislage ohne Fristen und einer schriftlichen Ladung des Angeklagten einen Prozess in kürzester Zeit abhalten. Die Staatsanwaltschaft kann dabei einen mündlichen Antrag auf Aburteilung stellen, eine Anklageschrift muss nicht einmal beigefügt werden! Dem stimmt die AfD voll und ganz zu, auch, weil die schnelle gerichtliche Entscheidung neben einer Entlastung von Staatsanwaltschaften und Gerichten auch zu einer raschen psychischen Entlastung für Opfer und Zeugen führt.“