Ruben Rupp MdL: Ablehnung des Eilantrags unlogisch und nicht nachvollziehbar

AfD-Fraktionsvize Ruben Rupp MdL hat die Begründung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim auf die Ablehnung seines Eilantrags als medizinisch unlogisch und sozial nicht nachvollziehbar bewertet (1 S 3038/21). „Einerseits beziehen sich die Richter darauf, dass die Testnachweispflichten in der derzeit geltenden Basisstufe begrenzt seien, nehmen also den Ist-Zustand als Grundlage. Andererseits bezieht sich die Staatsregierung darauf, dass Intensivbetten knapp und andere Behandlungen nicht mehr geleistet werden können, nimmt also einen Kann-Zustand als Grundlage, der so nicht einzutreffen braucht. Einerseits sei laut Mannheim die Vorschrift über Testnachweispflichten ‚voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig und gleichheitsrechtlich nicht zu beanstanden‘. Andererseits belegt ein Gutachten des Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, dass sowohl die 2G- als auch die 3G-Regel sowie die Ungleichbehandlung bei Quarantänepflichten und das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigungen unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Es ist mir völlig unbegreiflich, wie widersprüchlich Juristen ein und denselben Sachverhalt bewerten können.“
Rupp bleibt bei seiner Auffassung, dass diese Freiheitseinschränkungen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte verletzen, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen. „Falls es dem Staat um die Minimierung von schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen geht, steht nicht die Gefahrenabwehr im Fokus, sondern die Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge. Zu diesem Zweck darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risiken nicht verantwortlich sind. Die aktuelle Corona-Politik hat den Zustand ‚Gesund‘ abgeschafft, denn sie stellt alle gesunden Bürger unter Generalverdacht, ansteckend zu sein. Wir müssen beweisen, dass wir ‚ungefährlich‘ sind und unsere Grundrechte ausüben dürfen und sollen dafür auch noch Corona-Tests selbst bezahlen. Dabei müssen die Mannheimer Richter eingestehen, dass ‚nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren‘. Damit wird das Narrativ der Regierung gestützt, wonach die Nichtgeimpften die Träger der Pandemie seien und zum Sündenbock erklärt werden dürfen. Die Richter begeben sich als Vertreter der Judikative somit in ein fragwürdiges argumentatives Fahrwasser. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien kaum noch vereinbar. Ich bin gespannt, ob im Hauptverfahren unsere Argumente nicht anders bewertet werden.“